1. August - der #Nationalfeiertag der #Schweiz mit #Nationalhymne «Trittst im Morgenrot daher …»

Die #Nationalhymne gespielt von einem #Alphornbläser
Die Schweiz feiert am 1. August Geburtstag. Der Bundesbrief von Anfang August 1291 gilt als ältestes Verfassungsdokument der Eidgenossenschaft. Darin sichern sich die innerschweizerischen Talgemeinschaften Uri, Schwyz und Unterwalden gegenseitige Hilfe gegen alle zu, die ihnen Gewalt oder Unrecht antun. Als #Geburtsurkunde wurde dieser Bundesbrief jedoch erst seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert angesehen. Der Bundesrat beraumte 1891 eine nationale Jubiläumsfeier gestützt auf dieses Dokument an. 1899 wurde dann der 1. August zum Bundesfeiertag erhoben.
Eine offizielle Schweizer Landeshymne gibt es erst seit 1961. Damals erklärte der Bundesrat «Trittst im Morgenrot daher …» zur Nationalhymne, vorerst jedoch nur provisorisch für drei Jahre. Zuvor wurde während fast hundert Jahren nach einem passenden Lied gesucht.
Der Schweizer Psalm eine rein schweizerische Schöpfung. Der Komponist war der im Kloster Wettingen AG lebende Zisterzienserpater Alberik Zwyssig (1808–1854).
Der Schweizer Bundesstaat mit seinen #26 Kantonen und Halbkantonen ist jedoch eigentlich ein Kind der Bundesverfassung, die 1848 erarbeitet worden ist.
Die Schweiz wächst
#8,7 Millionen Menschen leben in der #Schweiz – doppelt so viele wie Anfang des 20. Jahrhunderts. Ein Grund dafür ist die starke Zuwanderung. Zugleich wird die Bevölkerung der Schweiz immer älter – sie geniesst eine der höchsten Lebenserwartungen der Welt
