Die AfD soll verboten werden. Wenn es nach einigen Bundestagsabgeordneten geht. Politiker von SPD, CDU/CSU, den Grünen under der Linken sollen einen Antrag vorbereiten, der ein AfD-Verbot fordert. Doch was ist da genau dran und wie erfolgreich stünde es um einen solchen Antrag?
Kapitel: 00:00-AfD-Verbot, was ist passiert? 01:58-Wer will die AfD verbieten? 04:22-Was würde passieren...? 06:25-Gibt's genug Beweise für ein AfD-Verbot? 08:24-Erfolgschancen für ein Verbot?
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Sollte die AfD verboten werden?
Ich bin mir sicher, dass jeder von euch zu diesem Thema eine Meinung hat. Und wer sie respektvoll äußern kann, der schreibt jetzt auch mal in die
Kommentare. Und obwohl die AfD nicht verboten wird und das oberste Gericht in Deutschland, also das Bundesverfassungsgericht,
rein gar nichts dazu entschieden hat und obwohl weder die Bundesregierung oder der Bundestag irgendeinen offiziellen Antrag
vorgelegt oder eingereicht hat beim Bundesverfassungsgericht, spricht gerade jeder darüber. Übrigens, das
Bundesverfassungsgericht ist auch die einzige Institution in Deutschland, die überhaupt über ein solches Verbot einer Partei
entscheiden darf. Aber es wird jetzt darüber gesprochen, weil wohl einige Politiker der SPD, CDU, CSU, Grünen und Linken des Bundestages
ein Verbotsverfahren vorbereiten wollen und irgendwann im Oktober 2024
vorlegen möchten. Und ich kann es nicht anders sagen, aber eigentlich hatte ich echt echt kein Bedürfnis und ehrlich war es auch keine Lust, über dieses
Thema hier zu sprechen. Wirklich nicht. Weil noch rein gar nichts dazu entschieden wurde und weil noch kein Antrag vorgelegt, weil einfach noch nichts dazu
ernsthaft passierte, außer Diskussionen. Doch dann habe ich mal geschaut, wer eigentlich auf YouTube Videos dazu macht und zu diesem Thema
sich äußert und wer meinungsgeladen und unreflektiert
berichtet. Zugegeben, mein Gedanke war da schon irgendwie ein bisschen, naja, ich glaube, da braucht es ein kleines Gegengewicht. Also, here I am, let's talk about AfD-Verbotsverfahren.
Und damit willkommen zurück und abonniert gerne, wenn ihr es noch nicht getan haben solltet. Und übrigens, ich drehe inzwischen auch Dokus und Reportagen,
die habe ich euch mal hier im i verlinkt, ist alles auf YouTube zu finden. Also, eine Partei verbieten, das kann und darf in Deutschland nur
das Bundesverfassungsgericht. Und das Bundesverfassungsgericht
kann jetzt nicht von alleine einfach mal so loslegen und sich überlegen, so, ich schaue mir jetzt mal an, ob ich eine Partei verbiete oder nicht.
Dafür braucht es einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht. Diesen Antrag dürfen in Deutschland nur drei Institutionen stellen. Erstens der Bundestag, zweitens der Bundesrat,
drittens die Bundesregierung. So, und genau hier beginnt unsere Geschichte.
Wer hat das eigentlich aktuell vor? Wer steht dahinter und wer nicht? Und wie viele Erfolgschancen hat das Ganze eigentlich?
Wer will also verbieten? In diesem neuen Fall möchte der Deutsche Bundestag verbieten. So, das hört sich jetzt erstmal groß und dramatisch an.
Tatsächlich soll das aber eigentlich nur eine Minderheit der Abgeordneten im Parlament sein und nicht alle Parteien sind bei diesen wenigen Abgeordneten
vertreten, die da wohl mitmachen. Es handelt sich hier um
einzelne Abgeordnete von SPD, CDU, CSU, Grünen und Linken.
Die FDP und BSW sind nicht dabei und auch der eine einzige Politiker der Partei SSW ist wohl auch nicht dabei und die AfD
logischerweise auch nicht. Damit ein solcher Antrag, ein sogenannter fraktionsübergreifender Antrag, überhaupt beim Bundesverfassungsgericht
eingereicht werden kann, muss der Bundestag natürlich erst mal über einen solchen Antrag abstimmen und da braucht es dann eine einfache Mehrheit zu.
Und damit der Bundestag überhaupt über einen solchen Antrag abstimmen kann, braucht ein fraktionsübergreifender Antrag mindestens fünf Prozent der Abgeordneten des Bundestages.
Also 37. Scheinbar sollen bei jeder der vier Fraktionen wohl
zehn Abgeordnete mitmachen, also eine Minderheit im Deutschen Bundestag, aber ausreichend, um über einen solchen Antrag
überhaupt abzustimmen. Der Aufschrei, vor allem bei AfD-Sympathisanten, AfD-Politikern und Co., der war natürlich groß. Die YouTube-Videos überschlugen sich.
Da gehört aber auch zur Wahrheit, dass sehr viele Politiker der gleichen Parteien, also SPD, Union und Co.,
es für keine gute Idee halten, die AfD zu verbieten oder überhaupt so einen Antrag einzureichen.
Übrigens, irgendwann ab Oktober, Anfang Oktober, soll dieser Antrag wohl auch öffentlich gemacht werden. Ein ganz prominenter Politiker, der wohl nichts vor einem
AfD-Verbot hält, ist zum Beispiel Bundeskanzler Olaf Scholz oder auch die Vorsitzende der
Grundwertekommission der SPD Gesine Schwan. Die sagt, ein Verbotsantrag wäre jetzt politisch
kontraproduktiv. Es würde noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind
und sich mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben.
Warnte sie. Andere aus der FDP sagen, dass die AfD politisch bekämpft werden muss. Sarah Wagenknecht des BSW meint, dass es der dümmste
Antrag des Jahres sei und es ein Wahlkampfgeschenk für die AfD ist. Und nochmal,
die Bundesregierung sagt, dass es von ihrer Seite aus keine Pläne gäbe, so ein Verbotsverfahren anzustoßen. Auch der FDP-Chef Christian Lindner hat schon Anfang Mitte
im Frühling 2024 gesagt, dass er nichts von einem Verbot halte. Also ihr seht, eine Minderheit der Parteien will das, aber
definitiv keiner der großen bekannten Politiker.
Was würde passieren, wenn es aber trotzdem zum Antrag kommt? Tja, dann würde das
Bundesverfassungsgericht sich logischerweise damit beschäftigen müssen und die würden dann auf unterschiedliche Dinge gucken, um zu entscheiden, ob die AfD verboten werden soll oder nicht.
Aber welche Kriterien sind das? Erstens, eine Partei muss darauf ausgelegt sein, dass sie die freiheitliche,
demokratische Grundordnung beeinträchtigt oder beseitigt, entweder nach den eigenen Zielen oder nach dem Verhalten der Anhänger.
Zweitens, alleine das reicht aber nicht aus, denn in Zukunft muss auch eine aktive, kämpferische und aggressive Haltung
gegenüber der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung sein, die man ja abschaffen will. Und drittens, das Erreichen von diesen Zielen darf nicht
völlig aussichtslos sein.
Das sind die drei Dinge, die das Bundesverfassungsgericht selbst auflistet.
Hört sich eigentlich einfach an, rauszufinden, oder? Ja, ist es natürlich nicht, denn das
Bundesverfassungsgericht guckt da schon genau hin und es gibt sozusagen zwei Schritte. Denn wenn das
Bundesverfassungsgericht diesen Antrag im E-Mail-Postfach oder im physischen Briefkasten vorliegen hat,
dann sagen die erst mal, so, jetzt checken wir im ersten Schritt, wie die Erfolgschancen überhaupt aussehen, ob ein Verbot wirklich
zustande kommt und ob überhaupt hinreichend genügend Beweise vorliegen. Es gibt zwei Schritte. Im ersten guckt das Bundesverfassungsgericht
erst mal, ist das überhaupt aussichtsreich und liegt genug vor und im zweiten Schritt,
da wird dann entschieden, ob verboten wird oder eben nicht. So nehmen wir ja aber mal an, das Gericht entscheidet wirklich, dass es zu einem
Verbot kommt. Da meinen ja viele,
okay, dann gründet die AfD einfach eine, naja,
AfD 2.0. Das BSW hat ja schließlich bewiesen, wie schnell man eine Partei gründen und auf die Beine stellen kann.
Ja, und jetzt wird es schwierig und kompliziert, denn das Bundesverfassungsgericht würde auch verbieten, eine Ersatzorganisation
zu schaffen. Und das heißt weiter, hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist,
bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.
Eine AfD 2.0 zu gründen, wäre also nicht ganz so einfach.
Aber gibt es jetzt eigentlich genug Beweise, Belege für ein Verbot? Naja, der Befürworter sagen, ja, und finden, dass die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen und Thüringen dieses Jahr 2024
Grund genug dafür ist, dass es genug Beweise gibt. Denn das OVG in Münster hatte bestätigt,
dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf.
Der inzwischen ex-SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, mit dem ich auch schon mal hier gesprochen habe, ist im E-Mail noch verlinkt, sieht das aber ganz anders und sieht,
dass es nicht genug Beweise für ein Verbot gibt. Zugegeben, niemand weiß so recht, ob genügend Beweise vorliegen oder nicht. Viele haben hier eine Haltung und eine Meinung zu.
Schlussendlich wüsste man es aber wohl erst, wenn das Bundesverfassungsgericht sich damit beschäftigen würde.
Aber dabei bräuchte es ja auch nicht unbedingt genügend Beweise für ein Verbot. Vielleicht würden die Beweise, die man ja schon hat,
zumindest reichen, um die staatliche Parteienfinanzierung
für die AfD zu streichen, die zu verbieten. Und das wären mehrere Millionen Euro jährlich. Denn seit 2017 können Parteien davon ausgeschlossen werden, ohne
dass man sie verbietet. Denn anders als das Parteiverbot
setzt der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung nicht voraus, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele
potenziell auch erreichen kann. Wenn das Bundesverfassungsgericht dem zustimmen würde, dann wäre die AfD für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung
ausgeschlossen. Und das würde auch auf andere Ersatzparteien, neu gegründete Parteien von der AfD zutreffen.
Zudem waren die staatlichen Mittel in der jüngsten Vergangenheit
die größte Einnahmequelle für die AfD. Keine andere im Bundestag vertretene Partei finanziert sich prozentual so stark aus staatlichen Geldern wie die AfD.
Der Anteil öffentlicher Mittel an ihren gesamten Einnahmelag
2022 war fast 45 Prozent. Das waren 10,4 Millionen Euro 2022. Im Vergleich zu anderen Parteien finanziert sich die AfD deutlich mehr über die staatliche
Parteienfinanzierung, sprich über Steuergelder, als andere Parteien. Da fehlen im Vergleich viele, viele Spendenbeiträge.
Zuletzt möchte ich aber noch auf die Frage eingehen, wie wahrscheinlich das Verbot eigentlich ist.
In der Geschichte der Bundesrepublik gab es nur weniger erfolgreiche Verbotserfahren.
Jahrelang gab es ja Anträge, die NPD, beziehungsweise wie sie heute heißt, Heimatpartei, zu verbieten.
Ist das Bundesverfassungsgericht für Signale zuständig?
Fragte Verfassungsrechtler Ingo von Münch 2001.
Ich meine, nein.
Es ist durchaus fraglich, ob ein Verbot der NPD mehr als Symbolpolitik sein kann.
Ein sicher gut gemeintes Symbol jedenfalls, denn Extremismus hat in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nichts zu suchen.
Aber reicht dies aus?
Die Hürden für ein Parteiverbot sind mit gutem Grund sehr hoch.
Ein Haufen Idioten zu sein, reicht nicht aus.
Freiheit und Demokratie irgendwie abschaffen zu wollen, ist zwar verwerflich, aber auch das reicht nicht aus.
Die rechtsextremistische Partei wurde aber nie verboten, obwohl genug Beweise für ihre Gesinnung vorlagen.
Der Grund dafür, dass es nicht verboten wurde?
Es war einfach nicht realistisch, dass die Partei an die Macht kommen könnte. Die Wahlergebnisse? Einfach zu schlecht.
Zugegeben, zumindest mit Blick auf die Wahlergebnisse, sieht die Lage bei der AfD anders aus.
Jetzt dürfen wir aber die drei Landtagswahlen im Herbst nicht zu sehr außer Kontext reißen, finde ich,
denn wir sprechen hier immer noch von Gesamtdeutschland.
Und hier ist die AfD weit, weit, weit, weit entfernt von mehr als 50 Prozent der Sitze im Deutschen Bundestag.
Und die Tatsache, dass keine der anderen Parteien mit der AfD zusammenarbeiten möchte, lässt die Aussichtschancen der Partei schrumpfen.
Selbst wenn es ausreichend Beweise geben sollte.
Deshalb meine persönliche Vermutung an der Stelle ist, dass ein Verbot aktuell nicht sehr wahrscheinlich ist.
Aber eure Meinung zu dem Thema jetzt in die Kommentare.
Und hier ist noch ein Video von mir, wo es darum geht, dass die Bundesregierung es nicht ganz geschafft hat,
ihre eigenen Vorstellungen durchzusetzen, wie wir 2025 den Bundestag wählen sollten.
Das Video kratzt an die 10.000 Views, also vielleicht bekommen wir das noch hin.
Danke fürs Zusehen und bis gleich.