Mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht das von der Bundesregierung verhängte Verbot des „Compact“-Magazins für rechtswidrig erklärt.
„David hat Goliath besiegt. Die Demokratie hat über die Diktatur gesiegt. Das sind sehr gute Nachrichten“, sagt Compact-Chef Jürgen Elsässer gegenüber der Epoch Times nach der Urteilsverkündung.
Laut dem Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht würde „ein Vereinsverbot mit Blick auf das das gesamte Staatshandeln steuernde Prinzip der Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen“. Dies sei jedoch nicht der Fall und damit würde auch das Verbot aufgehoben.
Für Elsässer bringe das Urteil „Luft auch für alle anderen freien und alternativen Medien“, erklärte der Medienunternehmer gegenüber Epoch Times. Auch habe es eine positive Wirkung für die AfD.
Das Bundesverwaltungsgericht bescheinigt „Compact“ eine politische Agenda, die eng an die der „Identitären Bewegung“ und deren Vordenker Martin Sellner angelehnt sei. Diesen habe das Magazin unter anderem als „Held“ bezeichnet und dessen Agenda als „machbar“ und „rechtsstaatlich“ eingeordnet.
Der Compact-Chef kündigte eine Schadensersatzklage an, den man habe durch das Verfahren „etliche Einbußen gehabt“, sagte Elsässer gegenüber Epoch Times. ________________________________________________________________
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Heute steht die Urteilsverkündung hier
am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
im Verfahren zum Verbot des
Kompaktmagazins an. Das
Bundesverwaltungsgericht hat heute das
Verbot des Kompaktmagazins durch das
Bundesministerium des Inneren
aufgehoben. Es war ein Sieg auf voller
Linie. Kompakt hat die Bundesregierung
besiegt. David hat Goliat besiegt. Das
die Demokratie hat über die Diktatur
gesiegt. Es ist ein Sieg für die
Pressefreiheit. Es ist ein Sieg für den
Elseser Kreis. Es ist ein Sieg für
Kompakt. Es hat zur Begründung
ausgeführt, dass zwar kompakt
verfassungsfeindliche Ziele verfolgt,
nämlich insbesondere das egalitäre
Menschenwürdeverständnis bekämpft, dass
das Grundgesetz aber zwingend vorgibt.
Das Grundsatzurteil, was ich mir
gewünscht hätte, ist es nicht geworden,
aber auch das habe ich vorher gesehen,
das habe ich auch immer angekündigt, von
Anfang an gesagt, dass dieses Verfahren
wohl leider nicht Anlass dazu bieten
würde, denn es ist ganz einfach so.
Methodisch gilt, dass ein Gericht immer
nur das entscheidet, was es eben
entscheiden muss. Es macht ähm
eigentlich keine Lehrbuchchaften
Ausführungen zu Dingen, die für die
Entscheidung nicht erforderlich sind.
Hier lag es so, das hat sich
abgezeichnet, dass das Beweismaterial,
das Bundesinnenministerium vorgelegt
hatte, bei weitem natürlich nicht
reichte. Das waren ja alles völlig
legale Äußerungen, die alle samt der
Pressefreiheit unterfallen. Die
Anwendung des Vereinsgesetzes auf die
Klägerin erweist sich schließlich auch
mit Blick auf den Gesetzeszweck als
gerechtfertigt.
Denn bei der Klägerin, die
uneingeschränkt den Schutz der
grundrechtlichen Presse und
Medienfreiheit genießt, handelt es sich
nicht nur um ein Presse- und
Medienunternehmen.
Vielmehr verfolgt der maßgebliche
Personenzusammenschluss nach seinem
eigenen Selbstverständnis
eine politische Agenda, organisiert
Veranstaltungen sowie Kampagnen und
versteht sich als Teil einer Bewegung,
für der auf eine Machtperspektive
hinarbeitet. Es geht hier um die
Schärfung der Meinungs- und
Pressefreiheit und auf die kann sich
auch ein oppositionelles Medium berufen
und von daher ist es ein Sieg für
Kompakt, genauso für jedes
Presseunternehmen. Es ist ein Sieg für
die Demokratie in der Bundesrepublik.
Das Gericht hat das damit begründet,
dass Compact auch insbesondere Martin
Sel breiten Raum in seinen in seinen
Sendungen einräumt.
Das Gericht hat dann aber weiter
ausgeführt, dass das Verbot eines
Presseunternehmens nur dann
verhältnismäßig und damit
verfassungsmäßig ist, wenn diese Inhalte
Magazin auch prägen. Und eine solche
prägende Wirkung ähm der
verfassungsfeindlichen Inhalte konnte
das Magazin äh konnte das Gericht heute
nicht feststellen, sondern es hat
gesagt, ähm dass eben auch unbedenkliche
von der Meinungsfreiheit ohne weiteres
geschützte Inhalte in dem Magazin
erscheinen. Wir wurden nie verurteilt
wegen irgendwelcher Inhalte. Wir sind
juristisch mit einer sauberen Weste.
Trotzdem wollte Frau Fäser uns verbieten
und heute wurde dieser Vorstoß
letztanzlich zurückgewiesen. Das bringt
Luft auch für alle anderen freien und
alternativen Medien und es hat auch eine
positive Wirkung für die AfD, denn wenn
man Kompakt nicht verbieten kann, kann
man auch die AfD nicht verbieten. Die
Vorwende sind in beiden Fällen dieselbe.
uns und auch der AfD wird vorgeworfen,
aggressiv kämpferisch gegen die
Demokratie vorzugehen und uns wird
vorgeworfen, wie auch der AfD völkischer
Volksbegriff. Das hat sich jetzt in
unserem Verfahren als Luftnummer
herausgestellt und das kann jetzt auch
bei der AfD nicht mehr fürs fürs Verbot
der Partei eingesetzt werden. Wenn
Kompaktmagazin verboten worden wäre,
dann hätte ja von Stund an jeder
Chefredakteur, jeder Verleger hätte wie
unter einem Dammakloss Schwert jetzt
gearbeitet und hätte sich versehen
müssen, dass jetzt der
Verfassungsschutz, das Innenministerium,
wer auch immer, jetzt Material gegen ihn
sammelt und und was zusamment trägt und
das dann irgendwann der Innenminister
sein Blatt verbietet. Das kann man
glaube ich jetzt für die nähere Zukunft
aber ausschließen. Das ist ganz klar,
wenn ein Verbot des Kompaktmagazins
keinen Bestand hat, dann wird man auch
nicht versuchen äh andere äh Zeitungen
zu verbieten, weil das nicht anders
ausgehen würde als hier. Die Klägerin
hat sich mit dem sogenannten
Remigrationskonzept
Selnas identifiziert.
Dies kommt dadurch zum Ausdruck, dass
sie Martin Selowohl in ihren Print als
auch Online Medien seit Jahren ohne
jegliche Distanzierung einen breiten
Raum einräumt.
Zudem wird er bewundernd als unser Held
bezeichnet und seine Strategie als
machbar und rechtsstaatlich verharmlost.
Das Grundgesetz garantiert jedoch im
Vertrauen auf die Kraft des freien
gesellschaftlichen Diskurses selbst den
Feinden der Freiheit, die Meinungs und
Pressefreiheit.
Es vertraut mit der Vereinigungsfreiheit
grundsätzlich auf die freie
gesellschaftliche Gruppenbildung
sowie die Kraft des bürgerschaftlichen
Engagements im freien und offenen
politischen Diskurs.
Deshalb ist ein Vereinsverbot mit Blick
auf dass das gesamte Staatshandeln
steuernd Prinzip der Verhältnismäßigkeit
nur gerechtfertigt,
wenn sich die verfassungswidrigen
Aktivitäten für die Vereinigung als
prägend erweisen.
In der Gesamtwürdigung erreichen die
verbotsrelevanten Äußerungen und
Aktivitäten der Klägerin noch nicht die
Schwelle der Prägung. Ja, Martin Sellner
ist unser geschätzter Autor, ist ja ein
Kolumnist. Wir haben drei Kolumnisten.
Äh, ich finde gut, dass er für uns
schreibt, aber er ist natürlich nicht äh
der er vertritt jetzt nicht die
Kompaktlinie, sondern seine eigene
Linie. Er sagt sehr viele gute Sachen,
die ich unterstütze, aber es gibt auch
andere Sachen, wo ich andere Meinung bin
und das auch zum Ausdruck gebracht habe.
Sie haben eine Schadensersatzklage
angekündigt. Was hat es damit auf sich?
Na ja, wir hatten äh ja äh nach dem
ersten Verbot im Juli 2024
äh ist ja alles abtransportiert worden
und wir haben zwei Immobilien verloren.
Die Vermieter haben uns gekündigt für
das TV-Studio und auch für das Lager.
Das heißt wir hatten da eine schwere
Zeit, mussten uns neue Immobilien
suchen, die zum Teil äh teurer sind. Die
Technik kam zwar zurück, aber alles war
graut und Rüben und das wieder
aufzubauen war schwierig und hat uns
auch Verluste gebracht. Also, da haben
wir schon etliche Einbussen gehabt. Das
Kompaktmagazin war mit seiner Klage
gegen das Verbot initiiert von der
ehemaligen Bundesinministerin Nancy
Feser hier am Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig erfolgreich. Das Gericht
stellte klar, die Inhalte von Kompakt
sind von der Meinungs- und
Pressefreiheit gedeckt.
[Musik]