Nach monatelangen Verhandlungen hat die Bundesregierung heute die erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das neue Heizungsgesetz soll technologieoffen werden, bittet bei einer neuen fossilen Heizanlage aber stärker zur Kasse, auch wenn diese mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben wird.
Zudem soll mit dem Kraftwerkleistungssicherungsgesetz die Stromversorgung in Deutschland zukünftig abgesichert werden, da erneuerbare Energien nicht auf Abruf Leistung erbringen können. ________________________________________________________________
Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus mit einem Abonnement, digital oder als Wochenzeitung: 👉 https://angebot.epochtimes.de/
Wir freuen uns über rege, themenbezogene Diskussionen. Bitte achten Sie dabei auf eine angemessene Umgangsform! Beleidigungen sind nicht erwünscht. Danke. ________________________________________________________________
<html>
<head><title>404 Not Found</title></head>
<body>
<center><h1>404 Not Found</h1></center>
<hr><center>nginx</center>
</body>
</html>
Das umstrittene Heizungsgesetz wurde in angepasster Form
jetzt als Gebäudemodernisierungsgesetz
vom Bundeskabinett beschlossen.
Genauso wie ein Kraftwerksleistungssicherungsgesetz.
Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche
und Bauministerin Verena Huberts stellten den Gesetzentwurf vor.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz
wird das alte Heizungsgesetz ersetzen.
Wir schaffen damit Investitionssicherheit,
wir schaffen Planungssicherheit,
wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl.
Die starre 65% erneuerbaren Quote entfällt.
Die Zwangsberatung entfällt.
Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.
Dafür gibt es maßgeschneiderte Lösungen,
die Hausbesitzer, die Vermieter in ihre Häuser einbauen können.
Auch in Zukunft wird die Wärmepumpe
ein dominierendes und eine wichtige Technologie bleiben.
Wir werden diese weiter auskömmlich fördern.
Aber auch Holzpelletheizungen,
moderne Gas- und Ölheizungen kombiniert mit einer Biotreppe
werden dafür sorgen, dass nicht nur investiert wird,
sondern dass wir dem Klimaschutz gerecht werden.
Das Klimaschutzgesetz gilt.
Wir setzen das Gebäudemodernisierungsgesetz aber so um,
dass investiert werden kann.
Wir ermöglichen ab 2029 den Einbau von modernen Gas- und Ölkesseln,
wenn eine Biotreppe beachtet wird,
d.h. Biogas oder Bioöl beigemischt wird.
Darüber hinaus wird es eine Quote geben,
die die Inverkehrbringer zu erbringen haben
für die Beimischung von Biokraftstoffen.
Wichtig ist eine gute Regelung für den Schutz von Mietern,
vor zu hohen Nebenkosten erreicht zu haben.
Auch hier haben wir zusammen mit dem Justizministerium
eine Regelung gefunden, die verhindert,
dass Mieter überfordert werden,
indem wir in Zukunft einen Teil der Wärmekosten aufteilen.
Ein weiteres Gesetz haben wir heute beschlossen.
Das ist das Gesetz zur Sicherung von Kraftwerksleistungen.
Versorgungssicherheit ist in Deutschland und nicht nur hier ein hohes Gut.
Verbraucher, Unternehmen, Industrie sind darauf angewiesen,
sicher mit Strom versorgt zu werden.
Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Versorgungssicherheitsmonitoring festgestellt,
dass im Jahr 2035 bis zu 36 Gigawatt Kraftwerkskapazität fehlen.
Darauf müssen wir reagieren.
Wir wollen zum einen, dass der Kohleausstieg planmäßig erfolgt.
Dafür ist es aber notwendig, Kraftwerksleistung zu ersetzen.
Wir tun dies, indem wir in diesem Jahr 2 x 4,5 Gigawatt gesicherte Leistung ausschreiben.
Im nächsten Jahr noch einmal 2 Gigawatt.
Damit stellen wir sicher, dass Kraftwerke, die wir dringend benötigen,
bis zum Jahr 2031 errichtet werden können.
In den kommenden Jahren können aber auch andere Technologien in den Kapazitätsmarkt mitbieten.
Es können Batterien sein, jegliche Form von Speichern,
dezentrale oder auch schon im Markt befindliche Kraftwerke,
warme Koppelungsanlagen, Wasserkraft, Biomassekraftwerke.
Wichtig ist, dass wir den Kapazitätsmarkt technologieoffen gestalten.
Damit sorgen wir für zwei Dinge.
Versorgungssicherheit in Deutschland ist gewährleistet.
Und wir öffnen den Markt für viele Technologien, die gesicherte Leistung zur Verfügung stellen können.
Herzlichen Dank auch von meiner Seite für Ihr Interesse.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz holen wir das zurück, was lange gefehlt hat.
Klarheit, Verlässlichkeit und Vertrauen.
Als jemand, der das alte Heizungsgesetz in der letzten Legislatur mitverhandelt hat,
kann ich sagen, das war ein Stück weit wie ein Bauplan, der in der Praxis nicht aufgegangen ist.
Zu viele Vorschriften, zu viele Linien, zu viele Sonderwünsche, ein zu enges Fundament.
Wir haben diesen Plan jetzt neu gezeichnet.
Klar, tragfähig und mit den richtigen Stützen.
Wir haben gerade im Kabinett das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen.
Und das ist der Startschuss für uns.
Für langfristige Planbarkeit und Planungssicherheit.
Die notwendige Entscheidungsfreiheit für Hauseigentümer.
Der Schutz des Klimas und ein Schutz von Mieterinnen und Mietern vor zu hohen Energiekosten.
Gleichzeitig schließen wir heute auch das Kapitel des alten Heizungsgesetzes ab.
Das alte GEG hat viele Menschen und auch das Land verunsichert.
Ich habe damals in den Verhandlungsrunden, in vielen Nachtrunden, da gesessen.
Und es war viel Uneinigkeit auch dort.
Und das konnte man ein Stück weit auch den Paragrafen anlesen und anmerken.
Wir als neue Regierungsmannschaft haben uns deswegen im Koalitionsvertrag auf den Weg gemacht
und fest vereinbart, das Gebäudemodernisierungsgesetz technologieoffener, pragmatischer und flexibler zu gestalten.
Und das war ein Versprechen, was wir hiermit auch einhalten.
Wichtig ist, die Anforderungen beim Klimaschutz, die bleiben bestehen.
Wir haben ganz klar im Gesetz den Verweis zum Klimaschutzgesetz.
Wir werden in 2030 evaluieren, wo wir stehen und notfalls auch nachsteuern.
Wir haben die Mieterinnen und Mieter explizit in den Blick genommen.
Und hier bin ich meiner Kollegin der Justizministerin Stefanie Hubich sehr dankbar,
die das mit erarbeitet hat und vor allen Dingen auch in den Verhandlungen dabei war.
Wenn jetzt ein Vermieter eine Gas- oder Ölheizung einbaut,
dann werden die Kosten zukünftig dann auch geteilt von dem biogenen Anteil,
aber auch bei den CO2-Kosten und den Netzentgelten.
Wir haben mit dem Entwurf heute aber nicht nur das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht,
sondern auch die Europäische Gebäuderichtlinie umgesetzt.
Was bedeutet das ganz pragmatisch?
Wir werden zukünftig den CO2-Lebenszyklus in Angriff nehmen und als Kennzahl in den Raum stellen.
Wir haben ja in der Vergangenheit viel zu oft drüber geredet,
wie viel Wärmeverlust ist da, wie werden Häuser gedämmt.
Und in Zukunft wird es das Null-Emissions-Gebäude geben ab 2030.
Und wir gucken uns hier den gesamten Lebenszyklus an,
also nicht nur den Betrieb, sondern auch den Bau und den Rückbau,
damit am Ende des Tages bei einem Gebäude nicht mehr der Abriss stehen muss,
sondern auch die Wiederverwendung ganz im Sinne einer Kreislaufwirtschaft.
Meine Damen und Herren, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sorgen wir dafür,
dass der Klimaschutz im Gebäudebereich planbar, bezahlbar und praktikabel wird.
Wir schaffen Verlässlichkeit für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und aber auch das ganze Land.
Und genau dafür steht dieses Gesetz,
dass auch die Koalition das geräuschlos miteinander vereinbaren kann,
auch wenn die Sachstände anfangs nicht ganz trivial sind.
Herzlichen Dank.
So, dann einige wenige Fragen.
Es wäre auch gut, wenn Sie quasi nochmal sagen würden, an wen Sie die adressieren würden.
Der Herr in vorne.
Der ist schon von der DPA an beide Ministerinnen.
Es gibt ja viel Kritik jetzt am Entwurf des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes
in Bezug auf die Klimaziele.
Wie sollen Sie sicherstellen, dass die Klimaziele im Wärmesektor erreicht werden?
Und Frau Ministerin Reichelt zu den Kraftwerken.
Es soll ja eine neue Umlage gelten.
Ab wann soll die kommen und wie hoch fällt die Ausrichtung?
Zum einen, es gibt keineswegs nur Kritik, es gibt zunächst auch viel Zustimmung zum Gesetz.
Nämlich von all jenen, die Sicherheit haben, jene Technologien in ihre Häuser zu bauen,
die sie für die sinnvollste halten.
Und übrigens von der gesamten Heizungsbranche.
Egal, ob es der Wärmepumpenbauer ist, ein Holzpellet, Heizungshersteller oder andere Technologien.
Wir haben fest verankert, dass das Klimaschutzgesetz und die Klimaschutzziele gelten.
Wir haben zwei Evaluierungsschritte eingebaut.
2030 und Anfang der 30er Jahre.
Was wichtig ist, um die Ziele ständig nachschärfen zu können.
Es ist allerdings zum heutigen Zeitpunkt schwer abzusehen, was konkret im Jahr 2040 zu erreichen ist.
Ich rechne fest damit, dass der Markt den Anforderungen nachkommen wird.
Und dass wir beispielsweise genügend Biogas, Binogeo-Anteile zur Verfügung haben werden.
Und auf der anderen Seite, wir alleine durch den Mehreinbau von Wärmepumpen zu deutlich effizienterem Einbau kommen können.
Die Preise für die Wärmepumpen werden fallen, einfach weil mehr nachgefragt wird im Markt.
Und auch das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher.
Zu den Kraftwerken.
Wir können die Höhe der heutigen Ausschreibungsrunden noch nicht feststellen.
Wir haben Abschätzungen, die liegen zwischen 900.000 Euro pro Jahr bis 1,3 Millionen.
Das hängt wirklich davon ab, was geboten wird.
Insofern wäre es zum heutigen Zeitpunkt unseriös, eine konkrete Summe festzulegen.
Es gibt Abschätzungen und Vorkehrungen im Bundeshaushalt.
Aber die genaue Zahl können wir erst nach den ersten Gebotsrunden nennen.
Ich möchte die Frage gerne auch nochmal für mich beantworten.
Das Ziel des Klimaschutzgesetzes gilt, 2045 muss Deutschland klimaneutral sein und klimaneutral wirtschaften.
Der Weg ist jetzt ein Stück weit ein anderer, den wir miteinander beschreiten.
Hier haben wir auch nochmal im Rahmen der Ressortabstimmung im § 9a diese Evaluierung ganz explizit aufgenommen.
Auch nochmal ein Commitment zum Klimaschutzgesetz.
Ich darf hier auch sagen, das war dem Bundesumweltminister ein besonders großes zusätzliches Anliegen.
Und hier haben wir jetzt wirklich ein Gesetz geschaffen, was beide schafft.
Planbarkeit, Verlässlichkeit, Flexibilität, aber eben auch Klimaschutz, der ernst genommen wird.
Andreas Baumann, ZDFK. Inwiefern haben die Stellungnahmen der Bundesländer und der Verbände
zum Eingangspolitikum gegen den Gesetzentwurf des Gebäude- und Organisierungsgesetzes
und wurde der Gesetzentwurf einstimmig geschlossen?
Wir haben einstimmig beschlossen, wir dürfen laut Geschäftsordnung der Bundesregierung auch genauso nur arbeiten.
Und das ist auch gut so.
Und natürlich haben wir hier auch die Länder- und Verbändeanhörung sehr ernst genommen.
Wir sind hier mit einer sportlichen Frist unterwegs.
Die ganzen Dinge sind ausgewertet worden.
Wir haben jetzt aber auch noch das parlamentarische Verfahren vor der Brust.
Und dort werden diese Hinweise auch noch weiter Einklang finden in die Beratung.
Haben Sie ein paar Beispiele, wo das geschah?
Es sind ganz viele Hinweise, auch technischer Natur.
Sie können sich vorstellen, die 150 Seiten plus, das ist nichts, wo es jetzt den einen Satz gibt,
wo man da oder da nochmal was hinweist.
Und deswegen sind das natürlich auch viele Rückmeldungen, die dort sortiert wurden.
Und in auch dem Ressort-Abstimmungsmomentum dann auch noch eingeflossen.
Zudem entsteht ein Gesetz ja nie im luftleeren Raum.
Erfahrungen aus der Branche, übrigens auch schon aus der ersten Runde des Heizungsgesetzes, sind eingeflossen.
Hersteller, Betreiber, Gebäudewirtschaft, mit denen sind wir ja ständig, beide Häuser in Kontakt,
weil es wichtig ist, ein Gesetz so zu formulieren, dass es am Ende auf eine Realität trifft.
Es war die Schwäche des vorhergegangenen Gesetzes, dass es am Ende zu verkopft war.
Und insofern haben wir bei der Erarbeitung darauf geachtet,
dass Hinweise aus allen Branchen, aus allen beteiligten Branchen Einfluss gefunden haben.
Das parlamentarische Verfahren liefert jetzt, wie Kollegin Hubertze ausführt,
zurecht die Möglichkeit zu weiteren Veränderungen, wenn das Parlament dies für nötig hält.
Auch hier haben ja die Verbände einige Übungen, über die Abgeordneten Einfluss zu nehmen.
Ich hätte eine Frage an Frau Hubertze. Sie haben das Null-Emissions-Haushalt aus 2030 angesprochen.
Wie soll ein Haus Null Emissionen haben, wenn da eine Öl- oder Gasheizung steht,
die ja auch zu diesem Zeitpunkt noch fossile Energie verheizen darf?
Und Frau Reiche, ihr seid heute angekündigt, das Heizungsgesetz abschaffen und nicht mehr in den Heizungsmüll reinregieren.
Jetzt gibt es ja aber ein neues Gesetz für Heizungen und auch darin wieder Vorschriften, zum Beispiel die Virusnetze.
Also regieren Sie da nicht doch wieder ein bisschen rein und machen Vorschriften?
Dann greife ich gerne Ihre Frage auf. Das Null-Emissions-Gebäude, das wird für Neubauten gelten.
Also wenn jetzt ein neues Haus gebaut wird ab 2030, dann ist es de facto auf Grundlage dieser Regelung nicht mehr möglich,
eine Gas- oder Ölheizung, die primär aus fossilen Kraftstoffen betrieben wird, dann auch einzubauen.
Und wir sehen es ja jetzt auch schon in der Praxis. Bei Neubauten ist die Wärmepumpe de facto auch schon die Heizmethode der Wahl.
Was wir noch komplementär auch miteinander verabschieden, jetzt in zeitnahem Raum, ist die kommunale Wärmeplanung.
Das ist die zweite Seite der Medaille.
Denn nicht jedes Gebäude, gucken Sie sich Berlin an, wird sich auch eine Wärmepumpe einbauen können.
Das geht gar nicht. Das heißt, wir werden natürlich auch auf Quartierslösungen setzen.
Wir werden auf die Fernwärme setzen.
Und deswegen haben wir hier die Gewerke jetzt wirklich auch zusammengepackt.
Einmal die Europäische Gebäuderichtlinie, aber auch das, was wir dann nochmal konkret hier national auch regeln können.
Vorschriften und Standards für Gebäude existieren ja nicht erst seit der vorherigen Regierung,
sondern wir haben Klimaschutzziele und Effizienzziele für den Gebäudebestand,
auch aus europäischen Vorgaben seit vielen, vielen Jahren, die wir sukzessive umsetzen und anpassen.
Das 65 Prozent erneuerbare Ziel war eins, was eine Technologie am Ende nur noch zuließ, de facto die Wärmepumpe.
Und das erweitern wir. Wir werden die Wärmepumpe als effiziente Technologie weiter haben.
Und es ist so, wie Verena Hobart sagt, im Neubau wird es das Mittel der Wahl sein.
Wir haben in den Städten aber Fernwärmelösungen, die wir auch ermöglichen wollen.
Fernwärme kann sich speisen aus Flusswärme, aus Abwärme, aus Biomasse,
also auch in stark verdichteten Räumen über leitungsgebundene Wärme, Klimaschutz.
Und das Dritte ist, dass sich eine Wärmepumpe aber nicht in jedem Haus anbietet,
weil Wärmepumpen teuer sind, weil sich die Umgebung noch nicht angepasst hat,
weil vielleicht die Gebäudehöhle noch nicht saniert ist.
Und hier ermöglichen wir den Einbau von einer effizienten Gastherme,
kombiniert mit einem biogenen Anteil, um zum Klimaschutz beizutragen.
Was wir gesehen haben, war, dass überhaupt nicht mehr investiert wurde.
Und das ist das Schlimmste, was dem Gebäudesektor passieren kann,
dass überhaupt keiner mehr investiert, weder in Sanierung noch in Modernisierung von Heizungen.
Dann würde der Gebäudesektor ganz sicher Klimaschutzziele verfehlen und das wollen wir nicht.
Wir sind im Gegensatz zur Stromwende bei der Wärmewende darauf angewiesen, dass alle mitmachen.
Vermieter, Gebäudeeigentümer, Einfamilienhausbesitzer oder große Wohnungsgenossenschaften.
Und die bekommen hier nur zu einem positiven Investitionsgeschehen,
wenn sie wirtschaftlich investieren können und gleichzeitig Klimaschutz genügen.
Und das ermöglicht dieses Gesetz.
Danke.
Diese Gefahr sehe ich näher aus drei Gründen.
Erstens, die Kommission hat uns verpflichtet, und das haben wir im Gesetz angelegt,
einen technologieoffenen Kapazitätsmarkt.
2027 und 2029 werden wir in größen Wellen bis zu 2 mal 12 Gigawatt Leistung ausschreiben,
die allen Technologien offen stehen.
Bestehenden Kraftwerken, Kraftwärme-Kopplungsanlagen, Speichern, Batteriespeicher,
große und kleine Systeme können in diesen Kapazitätsmarkt reinbieten.
Damit stellen wir maximal sicher, dass auch dezentrale Standorte berücksichtigt werden.
Richtig ist dabei auch, dass in der ersten Welle in diesem Jahr, 2026,
wir Leistung ausschreiben, die länger als 10 Stunden und das auch konsekutiv zur Verfügung stehen müssen.
Wir haben im letzten Winter erlebt, was Dunkelflaute bedeutet.
Über Tage nicht genügend Strom aus erneuerbaren Energien.
Das ist aber keine gute Nachricht für unsere Industrie und ehrlich gesagt auch nicht für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wenn Kohlekraftwerke aus dem Markt gehen sollen, was wir wollen,
muss an die Stelle ein Kraftwerk treten, das emissionsärmer, aber über Tage in der Lage ist, Strom zu liefern.
Und das werden in einer ersten Welle Gaskraftwerke sein, wie gesagt in einem Umfang von knapp 10 Gigawatt.
Schon die nächsten 2 Gigawatt im nächsten Jahr werden technologieoffen mit einer H2-Komponente ausgeschrieben.
Und dann in den Folgejahren, die von mir schon erwähnten 2x12 GW circa,
dann haben wir wirklich ein ganz breites Portfolio an gesicherter Leistung.
Die Gesetzeinwürfe gehen jetzt in den parlamentarischen Prozess und müssen durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.