Vor dem Landgericht Zweibrücken hat am Mittwoch der Prozess um den gewaltsamen Tod des Zugbegleiters Serkan Calar begonnen. Angeklagt ist ein 26-jähriger griechischer Staatsangehöriger. Er soll Anfang Februar in einem Regionalexpress den 36-jährigen Bahnmitarbeiter im Zuge einer Fahrkartenkontrolle mit Faustschlägen attackiert und bewusstlos geschlagen haben. Calar starb zwei Tage später an einer Hirnblutung.
Laut Staatsanwaltschaft handelte der Angeschuldigte "aus Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle". Die Strafverfolger erhoben zunächst Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Das Landgericht Zweibrücken folgte im Zuge der Anklageprüfung der Darstellung der Staatsanwaltschaft nicht und eröffnete das Hauptverfahren lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Strafrahmen für diesen Tatbestand sieht eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren vor. "Nach Aktenlage sah das Gericht keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Tötungsvorsatz des Angeklagten", sagte Gerichtssprecherin Corinna Zellmann.
Der Anwalt der Familie des Getöteten, Yalcin Tekinoglu, kritisierte das. "Die Angehörigen wünschen sich über diese Tat hinaus, dass Gewalt gegen Bedienstete aufhört, dass Bedienstete bei der Deutschen Bahn, dass die ehemaligen Kolleginnen und Kollegen von Serkan Çalar in Zukunft besser geschützt werden, dass potenzielle Täter in Zukunft davon abgeschreckt werden, dass sie wissen, dass bei solch einer Tat auch durchaus Mord im Raum steht und dass man nicht mit einer relativ leichten Verurteilung nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge davonkommt und dass man dann vielleicht schon nach kurzer Zeit, vielleicht schon nach anderthalb Jahren dann aus der Haft entlassen wird und milde bestraft wird."
Die Tat hatte bundesweit für Aufmerksamkeit und Betroffenheit gesorgt und zu einer Debatte um zunehmende Gewalt gegenüber Bahnpersonal geführt. Nach Angaben der Deutschen Bahn wurden im Jahr 2025 mehr als 3.000 Angriffe auf Mitarbeitende registriert. Vor diesem Hintergrund hielt der Konzern im selben Monat einen sogenannten Sicherheitsgipfel ab. ________________________________________________________________
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Vor dem Landgericht Zweibrücken hat am Mittwoch der Prozess um den gewaltsamen Tod des Zugbegleiters Serkan Kala begonnen.
Angeklagt ist ein 26-jähriger griechischer Staatsangehöriger. Der Vorwurf? Körperverletzung mit Todesfolge.
Er soll Anfang Februar in einem Regionalexpress den 36-jährigen Bahnmitarbeiter im Zuge einer Fahrkartenkontrolle mit Faustschlägen attackiert und bewusstlos geschlagen haben.
Kala starb zwei Tage später an einer Hirnblutung.
Zum Prozessauftakt kamen neben Mitarbeitern der Bahn auch viele Angehörige, darunter der Vater, vier Brüder, Cousins, Tanten und Onkel.
Man kann da eigentlich nicht viel sagen. Das war nicht einfach für uns. Heute, Erstag und Prozess.
Serkan war eine Einzigartige, weil der war komplett gegen eskalieren. Der hat immer deeskaliert.
Wenn ich mit jemandem streite, der ist immer dazwischen gegangen. Der hat gesagt, das Leben geht weiter. Der war immer so lebensfreudlich.
Wir sind mit gemischten Gefühlen da. Wir wissen selber nicht, wie wir uns fühlen sollen. War auch eine sehr harte Nacht.
Ich denke mal, wir lassen uns mal Zeit und sehen dann, was danach folgt.
Laut Staatsanwaltschaft handelte der Angeschuldigte aus Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle.
Die Strafverfolger erhoben zunächst Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen.
Das Gericht hat nach eigenständiger Prüfung im Zwischenverfahren die Hauptverhandlung mit der Maßgabe eröffnet,
dass ein hinreichender Tatverdacht wegen Körperverletzungen mit Todesfolge besteht.
Nach Aktenlage sah das Gericht keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Tötungsvorsatz des Angeklagten.
Der Strafrahmen für diesen Tatbestand sieht eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren vor.
Die Angehörigen wünschen sich über diese Tat hinaus, dass Gewalt gegen Bedienstete aufhört,
dass Bedienstete bei der Deutschen Bahn, dass die ehemaligen Kolleginnen und Kollegen von Serkan Caglar in Zukunft besser geschützt werden,
dass potenzielle Täter in Zukunft davon abgeschreckt werden, dass sie wissen, dass bei solch einer Tat auch durchaus Mord im Raum steht
und dass man nicht mit einer relativ leichten Verurteilung nur wegen Körperverletzungen mit Todesfolge davonkommt.
Und dass man dann vielleicht schon nach kurzer Zeit, vielleicht schon nach anderthalb Jahren dann aus der Haft entlassen wird und milde bestraft wird.
Die Tat hatte bundesweit für Aufmerksamkeit und Betroffenheit gesorgt und zu einer Debatte um zunehmende Gewalt gegenüber Bahnpersonal geführt.
Heutzutage, wenn ich im Zug durchlaufe, überlege ich halt zweimal. Ich gucke automatisch immer, ob jemand hinter meinem Rücken steht
oder ob jemand etwas rausstecken wird. Und das bin ich auf jeden Fall viel, viel vorsichtiger geworden.
Nach Angaben der Deutschen Bahn wurden im Jahr 2025 mehr als 3.000 Angriffe auf Mitarbeiter registriert.
Vor diesem Hintergrund hielt der Konzern im selben Monat einen sogenannten Sicherheitsgipfel ab.
Für das Gerichtsverfahren am Landgericht Zweibrücken sind derzeit acht Verhandlungstage angesetzt.
Das Urteil könnte demnach am 9. Juli fallen.