Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen. Dabei werden immer mehr Delikte online begangen, erklärten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Chef Holger Münch sowie die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus bei der Vorstellung des Bundeslagebildes zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche 2025.
Doch was können Sicherheitsbehörden dagegen tun und was ist neben der bald eingeführten IP-Datenspeicherung, notwendig um die Ermittlungsmöglichkeiten zu verbessern, fragte Epoch Times.
Die sexuellen Missbrauchshandlungen an Minderjährigen sind 2025 auf rund 20.000 Fälle angestiegen. In mehr als der Hälfte der Fälle bestand eine Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern. Die meisten Tatverdächtigen waren männlich und alleinhandelnd.
Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind 2025 erneut leicht gesunken. Dennoch bleibt die Zahl mit rund 42.000 Fällen auf hohem Niveau. Straftaten in Verbindung mit jugendpornografischen Inhalten erreichten mit rund 12.000 Fällen hingegen im Jahr 2025 einen weiteren Höchstwert. ________________________________________________________________
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The number of sexual offenses against children and adolescents has risen in 2025, with a significant increase in online crimes. Security authorities are implementing a multi-pronged strategy, including IP address storage, international cooperation, and the use of AI, to identify perpetrators and dismantle criminal structures in the digital space.
Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen.
Dabei werden immer mehr Delikte online begangen.
Doch was können Sicherheitsbehörden dagegen tun und was ist neben der bald eingeführten IP-Datenspeicherung notwendig,
um die Ermittlungsmöglichkeiten zu verbessern, fragte Epoch Times.
Wir haben ja schon deutlich gemacht, dass es eine Vielzahl von Maßnahmen braucht
und dass die auch immer wieder mit angepasst werden müssen.
Die IP-Adressenspeicherung ist ja eine Debatte, die wir über Jahre, muss ich eigentlich schon fast sagen, Jahrzehnte geführt haben.
Deswegen ist das ein Meilenstein, der erreicht wird.
Jetzt auch im Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn wir das jetzt zu einem Ergebnis bringen,
aber nicht nur Kinder und Jugendlichen, aber eben auch Kinder und Jugendlichen.
Die internationale Kooperation, die wir deutlich ausbauen, die CSA-Verordnung,
die einen wichtigen Beitrag leisten wird, um die dauerhafte Rechtsgrundlage entsprechend zu schaffen
und die Nutzung unserer Möglichkeiten, gegen den sexuellen Missbrauch und die Kriminalität im Netz anzutreten.
Wir haben ja gerade heute deutlich gemacht, dass das das am drastischsten aufwachsende Missbrauchssystem ist,
das wir zurzeit identifizieren.
Und deswegen wird die Nutzung erstens der Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz essentiell sein.
Zweitens eben auch die Präsenz im Netz, um diese Täter und Täterstrukturen schneller zu identifizieren und dagegen auch vorzugehen.
Das ist etwas, was wir auch in den Vergangenen, in der Vergangenheit schon, aber auch weiterhin ausweiten,
um hier deutlich zu machen, dass wir gegen diese Täterstrukturen und die Einzeltäter entsprechend vorgehen.
Ich habe das vorhin mit dem Hinweis, seid euch nicht sicher.
Wir sind präsent und wir können euch identifizieren, auch formuliert.
Das ist mit einer der wesentlichen Punkte, um gegen diesen Kindermissbrauch im Netz vorzugehen.
Wir machen das im Europäischen Verbund zum Beispiel mittlerweile so,
dass wir zusammenkommenden Sachverhalten, herausragenden Sachverhalten, wo es darum geht,
dann auf bestimmten Plattformen Täter zu identifizieren, dass wir alle unsere Daten mitbringen und Datensprints bei Europol machen.
Kurz, schnell und gehen dann wieder nach Hause mit einer dreistelligen Zahl von Ermittlungsansätzen.
Das ist so ein Beispiel dafür, wie das heute funktioniert.
Die sexuellen Missbrauchshandlungen an Kindern sind 2025 auf rund 17.000 Fälle angestiegen.
In mehr als der Hälfte der Fälle bestand eine Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern.
Die meisten Tatverdächtigen waren männlich und alleinhandelnd.
Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind 2025 erneut leicht gesunken.
Dennoch bleibt die Zahl mit rund 42.000 Fällen auf hohem Niveau.
Straftaten in Verbindung mit jugendpornografischen Inhalten erreichten mit rund 12.000 Fällen hingegen im Jahr 2025 einen weiteren Höchstwert.