Der Freytag: Die Scham wechselt die Seite
Zwei Frauen, zwei Gerichtsprozesse, zwei Jahrhunderte. Am 16. Oktober 1793 starb Marie Antoinette unter der Guillotine. Ihr Prozess diente nicht allein der Verurteilung einer Königin, sondern auch ihrer öffentlichen Demütigung. Mehr als 230 Jahre später stellte Gisèle Pelicot die überlieferten Regeln der Beschämung auf den Kopf. Sie verzichtete auf einen Prozess hinter verschlossenen Türen und zwang die Öffentlichkeit, dorthin zu blicken, wo die Verantwortung lag: auf die Täter. Was verbindet diese beiden Frauen, deren Schicksale unterschiedlicher kaum sein könnten? Und wer entscheidet eigentlich darüber, wer sich schämen muss? Ausgehend von den Prozessen in Paris und Avignon untersucht diese Ausgabe von Der Freytag die Macht der öffentlichen Beschämung. Mit Gedanken von Hannah Arendt, Michel Foucault, Byung-Chul Han und Walter Benjamin führt der Text durch die Geschichte politischer Demütigung, gesellschaftlicher Macht und menschlicher Würde. Dabei geht es um mehr als historische Parallelen. Es geht um die Frage, wann Öffentlichkeit der Gerechtigkeit dient und wann sie selbst zur Gewalt wird. Um den Unterschied zwischen freiwilliger Sichtbarkeit und erzwungener Entblößung. Und um die Grenzen einer Gesellschaft, die immer mehr Transparenz verlangt. Gisèle Pelicots Forderung „Die Scham muss die Seite wechseln“ erhält vor diesem Hintergrund eine tiefere Bedeutung. Sie verlangt keinen neuen Pranger, sondern eine klare Zuordnung von Schuld und Verantwortung. Denn Scham ist nicht der Preis des Erleidens, sondern die Last der Tat.

FEUILLETON
Am 16. Oktober 1793 starb Marie Antoinette unter dem Fallbeil, nach einem Prozess, der auch eine öffentliche Entblößung war. Gisèle Pelicot hat die Regeln solcher Schauspiele umgeschrieben. Über die Frage, wer öffentlich beschämt wird – und wer es darf.
Zwei Säle
Es gibt Abende, an denen ein Saal stiller ist, als es die Zahl der Anwesenden eigentlich erlaubt. Vergangene Woche, am Mittwochabend der Buchmesse, war die Deutsche Nationalbibliothek an der Frankfurter Adickesallee ein solcher Ort. Die Veranstaltung war ausverkauft, wer keinen Platz bekommen hatte, folgte ihr im Livestream. Auf dem Podium saß eine Frau von dreiundsiebzig Jahren, deren Gesicht die Welt aus den Bildern von Avignon kennt: Gisèle Pelicot. Sie war gekommen, um ihre Erinnerungen vorzustellen, und der Abend stand unter jenem Satz, der seit dem Herbst 2024 zu einer Art Losung geworden ist: „Die Scham muss die Seite wechseln.“
Zweihundertdreiunddreißig Jahre zuvor, in der Nacht auf den heutigen Tag, ging in einem schlecht beleuchteten Saal des Pariser Justizpalastes ein anderer Prozess zu Ende. Gegen vier Uhr morgens, nach zwei Tagen Verhandlung, verkündete das Revolutionstribunal sein Urteil über die Angeklagte, die man nur noch „Witwe Capet“ nannte. Gefragt, ob sie noch etwas zu sagen habe, schüttelte sie den Kopf. Wenige Stunden später fuhr Marie Antoinette, die Hände auf dem Rücken gebunden, das Haar kurz geschnitten, auf einem offenen Karren zur Place de la Révolution.
Zwei Säle, zwei Frauen, zwei Öffentlichkeiten. Man sollte sie nicht vorschnell nebeneinanderstellen; die eine war eine gestürzte Königin, angeklagt wegen Verrats, die andere ist das Opfer von Verbrechen, deren Ausmaß sich jeder Vorstellung entzieht. Und doch verbindet beide Szenen eine Frage, die so alt ist wie die Öffentlichkeit selbst: Wer wird vor aller Augen beschämt – und wer hat das Recht dazu?
Die Anklage hinter der Anklage
Der Prozess gegen Marie Antoinette war juristisch ein Formalakt. Das Urteil stand fest, bevor der öffentliche Ankläger Fouquier-Tinville seine Akten öffnete. Man warf ihr Verschwörung mit dem Ausland vor, Verschwendung des Staatsschatzes, Einflussnahme auf den schwachen König. Vieles davon war politisch begründbar, manches nicht ganz falsch; für die Republik im Krieg war eine Habsburgerin auf freiem Fuß ein Risiko.
Doch neben dieser Anklage lief eine zweite, die mit Politik nichts und mit Demütigung alles zu tun hatte. Jacques-René Hébert, Herausgeber des derben Volksblatts „Le Père Duchesne“, trat als Zeuge auf und brachte eine Beschuldigung vor, die sich auf ihren achtjährigen Sohn bezog und die man dem Jungen im Gefängnis abgenötigt hatte. Sie war ungeheuerlich, und sie war erfunden. Die Angeklagte schwieg zunächst. Als ein Geschworener nachhakte, antwortete sie, die Natur weigere sich, auf einen solchen Vorwurf gegen eine Mutter zu antworten: „Ich berufe mich auf alle hier anwesenden Mütter.“
Die Zeugnisse berichten, dass es im Saal unruhig wurde, dass Frauen auf den Tribünen weinten. Robespierre, so überliefert es ein Augenzeuge, soll über die Dummheit Héberts beim Abendessen in Zorn geraten sein – weniger aus Mitleid als aus Kalkül, denn der Vorwurf hatte der Angeklagten für einen Augenblick jene Würde zurückgegeben, die man ihr nehmen wollte.
Hébert hatte nichts erfunden, was nicht schon gedruckt war. Seit den 1780er Jahren zirkulierten in Paris Hunderte von Schmähschriften, die sogenannten libelles, in denen der Körper der Königin zum Schauplatz politischer Fantasien wurde. Die Historikerin Lynn Hunt hat gezeigt, wie in diesen Pamphleten die Frau an der Seite des Königs zum Inbegriff aller Verderbnis des Ancien Régime stilisiert wurde. Die sexualisierte Verleumdung war keine Entgleisung am Rande, sie war eine politische Sprache. Wer den Körper der Königin entehrte, entheiligte die Monarchie.
Die Jagd auf die Heuchler
Hannah Arendt hat in ihrem Buch „Über die Revolution“ eine Erklärung dafür angeboten, warum die Französische Revolution so unerbittlich in die Intimsphäre ihrer Feinde eindrang. Ihr Schlüssel ist das, was sie „das Soziale“ nennt: Mit dem Einbruch der Armut, des nackten Elends der Massen in den politischen Raum habe sich die Revolution von der Gründung der Freiheit abgewandt und der Linderung der Not zugewandt. Mitleid wurde zur politischen Tugend, und dieses Mitleid, so Arendt, kennt kein Maß. Es verlangt nach Echtheit, nach der Offenlegung des Herzens.
Daraus folgte, was Arendt die Jagd auf die Heuchler nennt. Wer Tugend vom Innersten her verlangt, muss hinter jeder Fassade die Lüge vermuten. Die Revolutionäre wollten den Menschen die Masken herunterreißen. Arendt erinnert daran, dass das lateinische Wort persona ursprünglich die Maske des Schauspielers bezeichnete und im römischen Recht zur rechtlichen Person wurde: zu jenem Schutzraum, der den Menschen als Träger von Rechten sichtbar macht, ohne ihn ganz zu entblößen. Wer die Maske abreißt, findet darunter nicht den wahren Menschen. Er findet einen schutzlosen Körper.
Genau das geschah im Oktober 1793. Man nahm der Königin nicht nur die Krone, man nahm ihr die Person. Das Tribunal wollte nicht bloß eine Verräterin verurteilen, es wollte die Heuchlerin entlarven, die schlechte Mutter, die lasterhafte Frau. Die öffentliche Beschämung diente als Beweis für die Tugend der Ankläger. Die Scham wurde verteilt wie ein Urteil vor dem Urteil.
Das Schafott als Bühne
Michel Foucault beginnt „Überwachen und Strafen“ mit einer der grausamsten Szenen der europäischen Strafgeschichte, der Hinrichtung des Attentäters Damiens im Jahr 1757. An ihr entwickelt er seine These vom Spektakel der Strafe: Die Macht des Souveräns zeigte sich am gemarterten Körper des Verurteilten, und das Publikum war nicht Zuschauer, sondern Zeuge und Mitwirkender. Die Strafe brauchte die Öffentlichkeit, weil sie Botschaft war.
Die Guillotine sollte mit dieser Tradition brechen. Sie war als humane, egalitäre Maschine gedacht: schnell, gleich für alle, ohne Folter. Und doch zeigt der Weg Marie Antoinettes, wie sehr das alte Schauspiel in der neuen Mechanik fortlebte. Ludwig XVI. war im Januar in einer geschlossenen Kutsche zum Schafott gebracht worden. Seiner Witwe verweigerte man diese Diskretion. Sie fuhr im offenen Karren, wie gewöhnliche Verurteilte, vorbei an einer Menge, die sehen wollte.
Von einem Fenster der Rue Saint-Honoré aus zeichnete Jacques-Louis David sie im Vorbeifahren. Die Skizze, heute im Louvre aufbewahrt, zeigt eine aufrechte Frau mit zusammengepresstem Mund und einer schlichten Haube, gealtert über ihre siebenunddreißig Jahre hinaus. Es ist ein Bild ohne jede Gnade, und gerade deshalb ein beunruhigendes Dokument. Der Maler der Revolution hielt fest, was die Revolution zeigen wollte: die entthronte Frau, gezeichnet von der Demütigung. Dass diese Haltung auch als Würde gelesen werden kann, lag nicht in seiner Absicht.
Wer heute durch Luzern geht und vor dem sterbenden Löwen im Fels stehen bleibt, sieht die andere Seite derselben Geschichte. Das Denkmal erinnert an die Schweizergardisten, die im August 1792 beim Sturm auf die Tuilerien starben, als sie die königliche Familie schützen sollten. Die Königin ist auf dem Relief nicht zu sehen. Sie ist die Abwesende, für die man gestorben ist, bevor man sie selbst zur Schau stellte.
Avignon, bei offenen Türen
Und nun Avignon, im Herbst 2024. Vor dem Strafgericht des Département Vaucluse standen Dominique Pelicot und fünfzig weitere Männer. Er hatte seine Frau über fast ein Jahrzehnt hinweg betäubt und Fremde dazu eingeladen, sich an ihr zu vergehen. Die Taten hatte er aufgezeichnet. Entdeckt wurden die Aufnahmen erst, als die Polizei wegen eines anderen Delikts ermittelte. Im Dezember wurde er zu zwanzig Jahren Haft verurteilt, alle Mitangeklagten wurden schuldig gesprochen.
Das Gericht hätte den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit führen können, und das französische Recht sieht in solchen Fällen genau diesen Schutz für die Betroffene vor. Gisèle Pelicot verzichtete darauf. Sie bestand darauf, dass die Türen offen blieben, dass die Presse berichten durfte, dass auch die Beweisaufnahme nicht hinter verschlossenen Türen stattfand. Sie verzichtete auf ihre Anonymität, nicht obwohl, sondern weil sie wusste, was Öffentlichkeit anrichten kann.
Hier liegt die eigentliche Umkehrung, und sie ist präziser, als es der populäre Satz vermuten lässt. Seit jeher folgte die öffentliche Verhandlung sexueller Gewalt einer stillen Choreografie: Die Betroffene musste sich erklären, ihr Leben wurde ausgeleuchtet, ihre Glaubwürdigkeit verhandelt. Die Scham klebte an ihr, während die Täter durch die Anonymität geschützt blieben, die ihre Taten selbst geschaffen hatte. Pelicot drehte diese Ordnung um. Sie machte sich sichtbar, um die Blicke dorthin zu lenken, wo sie hingehören. Nicht ihr Körper stand zur Verhandlung, sondern das Handeln der Männer, deren Namen man nun kannte.
Was sie damit tat, lässt sich mit Arendt beschreiben: Sie hat sich eine Person gegeben. Sie hat die Maske, die das Recht verleiht, nicht abgelegt, sondern bewusst aufgesetzt – als Zeugin, als Klägerin, als Bürgerin. Das unterscheidet ihren Auftritt grundsätzlich von der Szene des Jahres 1793. Marie Antoinette wurde entblößt. Gisèle Pelicot hat sich gezeigt. Der Unterschied liegt nicht in der Sichtbarkeit, er liegt in der Frage, wer über sie verfügt.
Die Grenzen der Transparenz
An dieser Stelle muss man vorsichtig werden, auch gegenüber der eigenen Begeisterung. Byung-Chul Han hat in seiner „Transparenzgesellschaft“ davor gewarnt, Sichtbarkeit mit Wahrheit und Offenlegung mit Freiheit zu verwechseln. Eine Gesellschaft, die alles ausstellt, kennt keine Distanz mehr, und ohne Distanz, so Han, gibt es auch keine Scham im schützenden Sinn: kein Zögern, keine Rücksicht, keinen Raum, der dem Blick entzogen bleibt. Die totale Transparenz ist für ihn eine Form der Gewalt, gerade weil sie sich als Befreiung ausgibt.
Man könnte also fragen, ob der Fall Pelicot nicht selbst Teil jener Ausstellungslogik geworden ist, die er bekämpft. Die Fotografen vor dem Gerichtsgebäude, die Wandbilder, die Plakate, die ihr Gesicht zur Ikone machten – all das hat eine Dynamik, die sich der Kontrolle der Betroffenen entzieht. Auch eine Kolumne wie diese gehört dazu. Ich schreibe über eine Frau, die ich nicht kenne, und benutze ihr Schicksal, um einen Gedanken zu entfalten. Das ist die alte Versuchung des Feuilletons: das Leid anderer in Erkenntnis zu verwandeln, und dabei zu vergessen, dass es für die Betroffenen keine Metapher ist.
Han beschreibt eine Öffentlichkeit, in der alle zu Ausstellern ihrer selbst werden. Pelicot hat etwas anderes getan. Sie hat nicht ihr Innerstes ausgestellt, sie hat einen Prozess öffentlich gemacht. Sie hat nicht Transparenz über sich verlangt, sondern Rechenschaft von anderen. Das ist der Unterschied zwischen Exhibition und Zeugenschaft, und er ist entscheidend. Die Frage ist nur, ob eine Medienöffentlichkeit, die von der Ausstellung lebt, diesen Unterschied auf Dauer bewahren kann.
Wer beschämen darf
Walter Benjamin hat in seinen Thesen „Über den Begriff der Geschichte“ einen Satz geschrieben, der beim Gedanken an Marie Antoinette eine unerwartete Schärfe gewinnt: Auch die Toten werden vor dem Feind, wenn er siegt, nicht sicher sein. Die Königin ist ein Beispiel dafür. Ihr Bild wurde nach ihrem Tod nicht weniger verformt als zu Lebzeiten: erst die lasterhafte Verschwenderin, dann die heilige Märtyrerin der Restauration, schließlich die Modeikone, die Kinofigur, das Kuchenzitat, das sie nie gesagt hat. Jede Epoche hat sich ihrer bemächtigt.
An anderer Stelle derselben Thesen spricht Benjamin vom „Tigersprung ins Vergangene“, mit dem eine Gegenwart ein Stück Geschichte aufgreift, weil es plötzlich zu ihr spricht. Vielleicht ist der Moment gekommen, den Prozess von 1793 mit anderen Augen zu lesen: nicht als Tragödie einer gestürzten Herrscherin, sondern als frühes Lehrstück über die Politik der Scham. Er zeigt, wie eine Revolution, die im Namen der Menschenrechte antrat, die sexualisierte Demütigung einer Frau als Waffe einsetzte. Und wie ein einziger Satz – die Berufung auf die anwesenden Mütter – die Richtung der Scham für einen Augenblick umkehren konnte.
Damit sind wir bei der Frage, die beide Säle verbindet. Öffentliche Beschämung ist eine Form der Macht, und sie war lange das Vorrecht derer, die über den Raum der Sichtbarkeit verfügten: der Souveräne, der Tribunale, der Pamphletisten, der Mehrheit. Wer beschämt wurde, hatte in der Regel nicht die Mittel, die Blicke umzulenken. Das Neue im Fall Pelicot ist nicht, dass Täter beschämt werden. Das Neue ist, dass eine Frau, die alles verloren hatte, was man an Schutz verlieren kann, die Verfügung über diesen Raum zurückgewonnen hat.
Es bleibt eine Mahnung. Auch die Beschämung im Namen der Gerechtigkeit kann maßlos werden; Arendt hat gezeigt, wohin ein Mitleid führt, das keine Grenzen kennt. Der Satz „Die Scham muss die Seite wechseln“ ist kein Freibrief für den Pranger. Er ist eine Forderung an das Recht, das dafür zu sorgen hat, dass die Last der Scham dort liegt, wo die Verantwortung liegt, und nirgends sonst.
Heute vor 233 Jahren, kurz nach Mittag, fiel auf der Place de la Révolution das Beil. Die Menge rief „Es lebe die Republik“. Marie Antoinette hatte ihre Würde nicht vor dem Tribunal verteidigen können, nur in einem einzigen Satz. In Frankfurt saß vergangene Woche eine Frau, die man nicht hatte zum Schweigen bringen können. Zwischen beiden liegt keine gerade Linie des Fortschritts. Aber es liegt eine Erkenntnis dazwischen, für die es lange gebraucht hat: Dass die Scham nicht der Preis des Erleidens ist, sondern die Last der Tat.
Sapere aude!
S.
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