Anschlag in Magdeburg: Stellungnahmen vor Innenausschusssitzung des Bundestages

Epoch Times Deutschland
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443 Videoaufrufe·30.12.2024
Für uns geht es um verschiedene Fragestellungen, die zu beantworten sind.
Zunächst mal zum Konflikt des Täters.
Da erwarten wir uns mehrere Aussprüche darüber.
Wer war der Täter genau? Was weiß man, seit 2006 nach Deutschland gekommen ist
und angeblich oder tatsächlich eine Ausbildung zum Facharzt gemacht hat,
für Psychiatrie und hier auch gearbeitet hat,
die aber gleichzeitig mehrere Mitarbeiter vom Behörden der Ärztekammer bedroht hat,
mit niedriger Beurteilung gelaufen sind, von denen viele Behörden Kenntnisse hatten.
Es war ja sehr schnell der Fall, dass man über ihn sehr viel erfahren hat
und trotzdem uns alle das Gefühl beschleicht,
hat wirklich jede Behörde zum richtigen Zeitpunkt alles gewusst,
waren die Behörden ausreichend miteinander vernetzt,
was ist mit den vielen Hinweisen im In- und Ausland in dieser Zeit passiert,
warum hat man Gefährderansprachen gemacht,
was ist auch unter Gefährderansprachen passiert
und wie kam man auch zur Erkenntnis, dass es kein,
dass es etwas anderes Gefährder ist.
Ich glaube, dass es deshalb so richtig ist in diesem Fall,
weil er nicht der klassische Rechtsextremist, der klassische terroristische Islamist ist,
sondern weil man ihn bis heute nicht ganz fassen kann,
ist ja vielleicht auch deshalb, ich sage das jetzt mal etwas unter,
das hat unter dem Radar abtauchen können.
Und deswegen ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich,
dass wir die Historie in Deutschland von seiner Einweisung bis heute auch genau rekonstruieren.
Zur Tat in Magdeburg selbst, alle Umstände in den Weihnachtsmarkt
und die Frage von Absicherung und Absperrung vor Ort,
das ist Sache auch des Landes Sachsen-Anhalt.
In dem Zusammenhang will ich hier auch gar keine Spekulationen abgeben.
Wir sind ja dankbar, dass wir auch heute aus Sachsen-Anhalt
hier entsprechend Vertreter vor Ort haben.
Ein weiterer Punkt und den muss man zusammen sehen,
aber auch wieder voneinander trennen,
ist die Fragestellung, wenn wir von unseren Sicherheitsbehörden erwarten,
dass sie, ich sage jetzt mal, potenzielle Gefährder alle im Blick haben,
dass sie Menschen, die auf unterschiedlichen Arten und Weisen uns bedrohen,
im Netz vor allen Dingen, wie können wir die gut im Blick haben?
Und das ist das Thema der Befugnisse.
Losgelöst von der Frage, hätte man mit der einen oder anderen Befugnis
diese Tat verhindern können?
Glaube ich, ist es Aufgabe der Politik,
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bestmöglichst zu schützen.
Und deswegen müssen wir klar die Frage beantworten,
warum ist die IP-Adressenspeicherung noch nicht da,
die längst hätte umgesetzt werden können,
und wir haben da auch grünes Licht vom Europäischen Gerichtshof an der Stelle.
Warum wurde die Analyseplattform Vera eingestellt?
Warum ist der Koordinator der Nachrichtendienste
im Bundeskanzleramt nicht mehr besetzt worden,
sondern wird vom Kanzleramtschef selber gemacht?
Was ist mit der Frage KI-gestützte Möglichkeiten
für Bundespolizei und Bundeskriminalamt,
um eben besser auch Analysen im Netz durchführen zu können?
Also das ganze Thema rund um die Befugnisse,
aber auch um die Verantwortlichkeiten,
müssen wir losgelöst von diesem Fall betrachten.
Wir können nicht die Anforderung haben,
dass unsere Sicherheitsbehörden jeden bestmöglichst im Blick haben,
gerade in den sozialen Netzwerken,
aber dann haben sie nicht die technischen
und rechtlichen Möglichkeiten dazu.
Und da muss, und das will ich an der Stelle nochmal deutlich sagen,
müssen auch ideologische Debatten dahinter zurücktreten.
Wenn unsere Sicherheitsbehörden sagen,
dass sie die IP-Adressenspeicherung brauchen,
wenn die Staatsanwaltschaften sagen,
dass sie die IP-Adressenspeicherung brauchen,
und wenn da rechtlich nichts dagegen steht,
das ist für mich jetzt symptomatisch ein Beispiel,
dann kann es nicht sein,
dass wir immer noch keine IP-Adressenspeicherung
in den letzten drei Jahren hier durchgesetzt haben.
Das ist einfach für mich wichtig,
dass wir auch diese Schlüsse aus diesem Fall ziehen.
Nicht immer vor dem Fokus hätten sie die Tat auch verhindert,
sondern die können wir Bürgerinnen und Bürger
in unserem Land besser schützen.
Frau Lindholz, erlauben Sie eine Nachfrage,
weil Sie es gerade spezifisch haben, was es braucht?
Braucht es auch Ihrer Meinung nach eine bessere Zusammenarbeit
zwischen den einzelnen Verfassungsschutzbehörden
auf Landes- und Bündnissebene?
Sie sagten, der Täter sei hier unter einem gewissen Radar geflogen.
Ist das für die Einstiege eines extremistischen Falles
nicht völlig unerheblich,
weil ja eigentlich viele Fälle zunächst einmal häufig unklar sind,
ob sie den rechten oder linken Aspekten zuzuordnen sind?
Müssen die Behörden da nicht eigentlich gewappnet sein?
Zunächst mal zur ersten Frage.
Natürlich müssen wir uns genau anschauen,
waren die alle bestens miteinander vernetzt
und wurden alle Hinweise ausweisend weitergegeben.
Instrumentarien dafür gibt es, Zuständigkeiten dafür gibt es.
Da muss man schauen,
ist das zu jedem Zeitpunkt immer optimal erfolgt.
Der zweite Punkt, die zweite Fragestellung ist,
was hat der für ein unklares Täterbild,
wenn man zum Beispiel gesagt hat,
das ist eine Person, die notorisch Anzeige schaltet,
die notorisch Behörden anschreibt.
Davon gibt es viele in Deutschland.
Wann erkenne ich also,
und der ist eben nicht klar,
einem extremistischen Spektrum zuzuordnen.
Das gibt es ja auch viele davon in Deutschland.
Ich habe die Drohungen erwähnt,
aber wenn man trotzdem zur Einschätzung kommt,
das ist eben kein islamistischer Terrorist,
weil er ja im Netz sagen kann,
ich wende mich davon ab,
weil er unter diesem Fokus sogar Asyl bei uns bekommen hat.
Also dann gibt es aber Personen, die eben dazwischen stecken.
Und da muss man eben schauen,
haben wir die dann ausweisend auf dem Schirm
und wie kann man auch besser im Netz Analysen starten,
was die Frage von potenziellen Gefahren angeht,
die von Personen ausgehen.
Und ich glaube,
da stoßen wir mit personellen Ressourcen an unsere Grenzen.
Frau Lippert, Regener DDR, eine Frage noch.
Im konkreten Fall,
wo suchen Sie am ehesten Verantwortung?
Im konkreten Fall.
Also wir haben hier auch wiederum verschiedene Aspekte zu betrachten.
Es ist eine gemeinsame Bund-Länder-Angelegenheit,
weil er war in verschiedenen Bundesländern tätig,
von seiner Einreise angefangen bis zum Schluss.
Er ist verschiedenen Behörden aufgefallen
und gemeldet worden im Bund und in den Ländern.
Und deswegen kann man auch nicht sagen,
hier gibt es eine Verantwortlichkeit nur an einer Stelle,
sondern es ist ein Gesamtgefüge
zwischen der Bundes- und der Länderebene.
Wenn man alleine die Person betrachtet,
dann stellt sich für mich sogar die Frage,
jemand, der schon ganz früh Drohungen aussprechen konnte,
warum konnte der hier überhaupt
seine Facharztausbildung fertig machen?
Wann ist welcher Gesundheitsbehörde was gemeldet worden?
Oder auch der Ärztekammer?
Auch diesen Fragen müssen wir nachgehen,
um zum Schluss einfach ein Gesamtbild zu bekommen
und dann zu sagen, wenn wir das bestmöglich verhindern wollen,
wo müssen wir vielleicht die Schnittstellen verbessern,
weil wir eben ungewöhnlichere Täter-Profile haben.
Diese Frage beschäftigt mich auch unheimlich,
dass wir hier quasi einen Psychiater haben,
der so auffällig geworden ist,
und zwar vielfach über einen längeren Zeitraum
und trotzdem auch aufenthaltsrechtlich
von der Arztapprobation her und vielem mehr
keine Schlüsse daraus gezogen worden sind.
Das müssen wir uns eigentlich auch anschauen.
Sind neben der politischen Frage auch gesundheitliche Fragen
eigentlich hier wichtig,
dass Menschen mit psychiatrischen Problemen
so unter dem Radar bleiben,
dass sie eigentlich auch nicht nur unbetreut,
sondern auch unbeobachtet agieren?
Wir wissen es ja gar nicht.
Faktisch wissen wir nicht,
ob der Täter psychiatrische Probleme hatte.
Was wir wissen ist, dass man ihn eingestuft hat
als, ich sage jetzt mal, notorischen Querulanten
und als Arzt, der in einer Psychiatrie
und zwar in mehreren gearbeitet hat.
Niemand kann bis jetzt sagen,
dass der Täter psychisch unbetreut war.
Und seine Kollegen,
zumindest habe ich das ihrer Pressemeldungen entnommen,
sagen ja selbst,
ihnen ist gar nichts aufgefallen.
Das ist ja genau das, was ich meine.
Wie kann jemand,
der bei der Ärztekammer jemanden bedroht hat,
bei der Hartz-IV-Beantragung Leute bedroht hat,
der solche Twitter-Nachrichten abgesetzt hat,
nicht auch mal in diesem Sektor auffallen,
und zwar nach dem Motto,
wie kann so jemand eigentlich bei uns
als Arzt in der Psychiatrie arbeiten?
Wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit,
dass der Täter in den nächsten Wochen
tatsächlich am Ampel ist?
Also das Sicherheitspaket der Ampel ist,
und ich will einfach nur
den Deutschen Richterbund zitieren,
ein Paketchen.
Es ist im Bundesrat aufgehalten worden,
weil es zu wenig ist.
Seit Oktober könnte man
den Vermittlungsausschuss anrufen.
Man könnte in diesem Zusammenhang
nachschärfen,
und man könnte in diesem Zusammenhang
auch die IP-Adressenspeicherung
noch auf den Weg bringen.
Ich habe heute Morgen
dem Morgenmagazin entnommen,
dass der Kollege Wiese von der SPD
hier sehr aufgeschlossen ist auf einmal.
Ich stelle mir halt einfach die Frage,
warum ist der Vermittlungsausschuss
noch nicht angerufen worden?
Und man wird wahrscheinlich
nichts Riesiges schnüren können,
aber ein paar Verbesserungen,
damit aus einem Paketchen etwas mehr wird,
glaube ich, könnte man machen,
wenn man es wirklich wollen würde.
Sie können das alles so nicht stellen.
Sie können auch nicht bei jedem Fall
immer fragen,
hätte uns das jetzt hier genau genutzt?
Aber Sie können feststellen,
wenn Sie unseren Sicherheitsbehörden
nicht im Rahmen der Vorausschauenden
und auf der Strafverfolgung
alle Möglichkeiten zur Verfügung stellen,
die sie unter strengen Voraussetzungen brauchen,
und dazu gehört eben
auch die IP-Adressenspeicherung,
im Bereich organisierter Kriminalität,
im Bereich Kinderpornografie,
um zwei Beispiele zu nennen.
Wenn das auch dazugehört
und uns die Behörden klar sagen,
dass der Europäische Gerichtshof
uns diese Möglichkeit auch gibt,
gibt es für mich zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
keine Alternative, als es einzuführen.
Das ist genauso, wenn ich sage,
ich führe die Analyseplattform VERA nicht ein.
Es ist der einzige Anbieter,
und da zitiere ich den Kollegen Fiedler von der SPD,
der die notwendigen Möglichkeiten
für bessere Vernetzung mit sich bringt.
Es gibt Bundesländer,
die das erfolgreich auch schon im Land verwenden,
und dann wird es
im Bundesinnenministerium gestoppt.
Sie können immer fragen,
ist es dieses oder dieses
oder dieses oder dieses Instrument.
Ich kann Ihnen nur sagen,
wenn wir den Behörden nicht die Instrumente geben,
auf KI gestützt,
Auswertungen vorzunehmen,
dann werden wir das nur mit Personal
in der digitalen Welt nicht hinbekommen.
Und unsere Bürger erwarten zu Recht,
dass wir sie schützen.
Das ist der Ansatz.
Und es geht um rechtsstaatliche Mittel,
die zulässig sind
und die auch Verbesserungen
für die Sicherheit mit sich bringen.
Dankeschön.
Sebastian Hartmann,
ich werde für die SPD-Bundestagsfraktion
das Statement abgeben.
Angesichts von fünf Toten,
zahlreichen Schwerstverletzten,
vielen weiteren Verletzten,
zunächst einmal
ein Dank an die Einsatzkräfte,
darauf, dass die Schwerstverletzten genesen.
Viele davon werden
ihr Leben lang gezeichnet sein.
Die Tat von Magdeburg ist konströs.
Sie hat uns ins Mark getroffen
und zu den Konsequenzen gehört,
dass nun alles
auf dem Prüfstand muss.
Von den Befugnissen
bis hin zu den Einsatzkonzepten konkret,
die möglicherweise zu dem Tathergang
weiteres ergeben werden,
hier im Innenausschuss.
Es ist gut, dass alle Behörden
von Bund und Ländern anwesend sind,
ist man den Angehörigen schuldig,
das ist man auch denjenigen schuldig,
die die Fragen stellen,
wie konnte es zu dieser Tat kommen?
Deswegen erwarten uns heute
erste Erkenntnisse,
was hat die Tat ermöglicht?
Das ist das Sicherheitskonzept.
Das zweite ist,
sind vorhandene Daten
zwischen den Behörden des Bundes
und den zuständigen Länderbehörden
ausreichend geteilt worden?
Warum kam es zu keiner anderen
Beurteilung des Täters?
Das ist seitens der Opposition
angesprochen worden,
auch gesetzgeberische Maßnahmen,
auch was man an Befugnissen
verbessern kann und muss.
Umso bitterer recht es sich,
dass die Union vor wenigen Wochen
noch im Bundesrat
das Sicherheitspaket des Bundes,
das die Bundesregierung
auf den Weg gebracht hat,
blockiert hat.
Dieses Sicherheitspaket
ist auf den Erkenntnissen
der Anschläge von Solingen,
die die Bundesregierung
für Behörden fragt
und künstliche Intelligenz
ins Spiel bringt.
Der darf nicht das
Sicherheitspaket blockieren.
Wir fordern die Union erneut auf,
den Wahlkampf an dieser Stelle
einzustellen.
Wir haben als die
handelnde Regierung,
wir haben der Opposition
Angebote gemacht,
nicht nur im Bereich
des Sicherheitspaketes,
sondern auch durch das,
die Union hier blockiert hat.
Wir fordern erneut auf,
diese Blockade einzustellen.
Es ist unverständlich,
das immer weiter zu verknüpfen
und zu verzögern.
Zu dem Tathergang in Sachsen-Anhalt.
Der Täter hat eine Vielzahl
von Menschen verletzt
und getötet.
Wir müssen ganz klar
jeden einzelnen Schritt
in Deutschland aufklären.
Wie konnte es über Jahre
kommen, dass diese Daten
nicht zusammengeführt wurden?
Was ist aus den Gefährderansprachen
geworden?
Wie kann es sein,
dass so eine Person
so viele Nachrichten verbreitet
und dann zur Tat schreitet?
Das bedeutet auch,
sich ein Sicherheitskonzept
anzuschauen.
Es kann nicht sein,
dass ein Fahrzeug mit einer
solchen Geschwindigkeit
über diesen Markt gefahren wird
sondern es muss klar werden,
auf Länderebene und auf Bundesebene
muss jeder Stein umgedreht werden,
damit diese Tat aufgeklärt
und auch zugeordnet wird.
Was wir mittlerweile durch
Medienberichterstattung wissen,
ist, dass es Gefährderansprachen
gegeben hat.
Es gab auch Versuche
der Gefährderansprachen.
Die Frage ist,
haben die Polizeibehörden
aus diesen Erkenntnissen
konkreten Handlungsbedarf abgeleitet?
Es kann ja nicht sein,
dass Gefährderansprachen
erfolgen sollten,
aber nicht erfolgt sind.
Es kann auch nicht sein,
dass durch klare Behördenaussagen
aufklären müssen,
aber es geht nicht
in die Kompetenz der Länder ein.
Die Länder müssen natürlich
auch im Rahmen ihrer
polizeilichen Gefahrenabwehr
Zuständigkeiten klar machen.
Dennoch schuldet man es,
dass geklärt werden muss.
Das ist einer der Punkte,
die wir heute im Innenausschuss
ganz klar auf den Punkt bringen.
Es muss auch deutlich werden,
wenn an dieser Stelle
ein Versagen der Behörden da ist,
dann muss das benannt werden.
Es muss auch deutlich werden,
dass es bei dieser gravierenden
Forderung, da am Ende keiner
verantwortlich war,
keiner einen Fehler gemacht hat.
Ganz klar, die Verantwortung
liegt beim Täter.
Er ist der Täter,
er hat die Menschen ermordet.
Er ist derjenige,
der Verantwortung trägt.
Aber trotzdem muss man sich fragen,
was hätten Behörden anders machen?
Es gibt Ursache und Wirkung.
Hätte die Union
im Bundesrat gehandelt,
hätte man über den Vermittlungsausschuss
niemals nachdenken müssen.
Jeder weiß,
der im Bundesrat eine entsprechende
Blockade auf den Weg bringt,
dass es Wochen, Monate dauert,
bis diese Befugnisse nachher
behandelt sind.
Die Frage ist doch,
warum ist nicht gehandelt worden?
Warum hat man nicht die
Befugnisse passieren lassen,
gerade was biometrische
Fernaufklärung angeht,
aber man hätte das im Bundesrat
passieren lassen müssen,
dass auf dieser Teil,
nicht nur der Asylteil,
sondern auch der Teil der Befugnisse
der Sicherheitsbehörden in Gang
gesetzt wird, weil jeder Tag,
den die Befugnisse nicht an die
Sicherheitsbehörden gegeben wurden,
ist ein Tag zu viel und diese
Verantwortung liegt ausschließlich
die Union.
Man kann so nicht die Zustimmung
zu anderen Gesetzesvorhaben abpressen.
Meine Damen und Herren,
wir müssen jetzt zusammenkommen,
um den Umständen,
wie es zu der Tat von Magdeburg
vor zehn Tagen kommen konnte,
nachzugehen.
Und ich will auch
zunächst einmal sagen,
dass wir vor dem,
was hier jetzt politisch stattfindet,
nicht vergessen dürfen,
was diese Tat für die Opfer
und die Hinterbliebenen bedeutet.
Die fünf Toten und ihre
Angehörigen, aber vor allen Dingen
auch die schwer Verletzten,
die schlimmen Schicksale,
die hinter dieser Tat stehen,
verpflichten uns meiner Ansicht
nach tatsächlich dazu,
obwohl Wahlkampf ist,
den Dingen sehr ernsthaft
und gewissenhaft nachzuspüren,
damit wir zumindest aus
diesem Vorfall ableiten können,
wie man zukünftig solche
Taten besser verhindert.
Ganz ähnlich wie
bei dem fast acht Jahre
zuvor erfolgten Anschlag
auf den Breitscheidplatz,
war der Täter wieder
Behörden bekannt.
Es hat wieder Hinweise
von ausländischen
Nachrichtendiensten gegeben.
Es hat Hinweise
auf Gefährdung gegeben.
Und es obliegt jetzt
den Gremien des Deutschen
Bundestages, den Parlamentarischen
von Volkringum und auch
dem Innenausschuss,
genau nachzufassen,
was hier nicht funktioniert
und was nicht verhindert
werden konnte.
Es gibt eine Ebene,
die liegt beim Land Sachsen-Anhalt
und auch bei den Fragen,
die mit der sehr
konkreten Ausrichtung
des Marktes,
des Sicherheitskonzepts
dieses spezifischen
Weihnachtsmarktes zusammenhängen.
Die spielen hier natürlich
mit rein,
auch am heutigen Tag.
Das können Sie ja der
Liste der Menschen,
die hier heute zu Gast sind,
im Innenausschuss entnehmen.
Trotzdem spielt für die
Bundesebene die entscheidende
Frage, was können die
Sicherheitsbehörden auf
Bundesebene und vor allen Dingen
wie kann das Zusammenspiel
der Sicherheitsbehörden auf
Bundesebene mit der
Landesebene, mit den
Sicherheitsbehörden auf
Landesebene so funktionieren,
dass solche Taten
zukünftig verhindert
werden können.
Und mit
dieser Grundhaltung
gehen wir hier heute
in die Sitzung.
Ich glaube tatsächlich,
dass am Ende des Tages
anders als beim
Breitscheidplatz und auch
bei der Katastrophe
der Love Parade in
Duisburg es nicht
am Ende das Ergebnis sein
kann, dass niemand
politisch die
Verantwortung für
das Geschehen übernimmt.
Ich gehe fest davon aus,
dass wir am Ende
auch ein Ergebnis haben,
wer die politische
Verantwortung für
das Geschehen hat.
Herzlichen Dank.
Eine Frage,
in welche
Richtung
ist die Bemerkung
komplett?
Mit dieser
Frage provozieren
Sie, dass ich mir
selbst widerspreche und
jetzt sozusagen
das schwarze
Peterspiel schon mitmache
und das in irgendeine
Richtung delegiere.
Das werde ich nicht tun.
Ich kann nur sagen,
dass wenn ich mir
angucke, wie die
öffentliche Diskussion
nach der Katastrophe
der Love Parade in
Düsseldorf gelaufen ist
und wenn ich mir unsere
langwierige Tätigkeit im
Untersuchungsausschuss
Breitscheidplatz angucke,
wo ganz klar einfach
Fehler passiert sind
und
Verantwortlichkeiten
nicht übernommen wurden,
dann kann ich nur aus
meiner und unserer
Perspektive sagen,
ich finde,
dass am Ende
für
ein solches
Geschehen auch
die politische
Verantwortung übernommen
werden muss.
Auf welcher Ebene
das passiert,
dem will ich nicht
vorweggreifen.
Dafür kommen wir
jetzt hier heute
zusammen.
Alle können
vortragen und
ihre Perspektive
darstellen,
aber ich glaube,
dass angesichts
der Dimensionen
dieses Terroranschlags
ist politische
Konsequenzen
geben muss.
Ich glaube einfach,
dass sich jetzt mit
sehr pauschalen und
kritiken
Formulierungen
gute Tickermeldungen
produzieren lassen,
dass das aber
der Verantwortung,
die wir als
Politikerinnen und
Politiker hier haben,
nicht gerecht wird.
Wir müssen
verstehen, was hier
falsch gelaufen ist,
wo
es
eine
Verantwortungsdiffusion
gibt, aufgrund
der verschiedenen
Bund-Länder-Zuständigkeiten
oder aufgrund
der Art und Weise,
wie wir
mit Hinweisen
umgehen.
Ich kann aber
wenig verstehen,
wie man
jetzt bei so
einem
Satzverhalt,
dem man
den konkreten
Täter
auf
Sicherheitsbehörden
Ebene
kannte,
sehr
dezidierte
Hinweise von
ausländischen
Nachrichtendiensten
bekommen hat.
Der Täter
ein
Twitter-Profil
getreibt mit
48.000 Followern
und
da seine
Hass-
und
Gewalt-
Fantasien
öffentlich
verbreitet,
wie man
da jetzt
Vorratsdatenspeicherung
Diskussionen führen
kann,
erschließt sich
mir nicht
direkt.
Und
deswegen
appelliere ich
an uns
alle,
nicht
das zu
fordern,
was wir
schon gefordert
haben,
vor dem
Hintergrund
dieses
entsetzlichen
Anschlages,
sondern
wirklich zu
gucken,
wo
gibt es
verantwortliche
Diskussionen
und wo
funktioniert
auch das
Zusammenspiel
von
Sicherheitsbehörden
in dem
ja
offenbundig
nicht ganz
unkomplizierten
föderalen
System
deutscher
Sicherheitsbehörden.
Wo
funktioniert
das nicht?
Und
einer Zeit,
da innere und
äußere Sicherheit
sich immer
enger
verschränken
und wir
mit ganz
neuen
Herausforderungen
konfrontiert
sind als
in den
letzten
Jahrzehnten.
Und
deswegen die
Offenheit
bringe ich mit
und ich
appelliere an
alle Parteien
und alle,
die hier
unterwegs
sind,
eben nicht
sein Lieblingsthema
an diesen
entsetzlichen
Anschlag zu
hängen,
sondern wirklich
hier Aufklärung
zu machen
und dann
gemeinsam am
besten Fraktion
und Partei
übergreifen.
Ganz
herzlichen
Dank.
Ja,
meine sehr
verehrten
Damen und
Herren,
der
Innenausschuss
des Deutschen
Bundestages
wird sich
heute ausführlich
mit dem
schrecklichen
Terroranschlag
von Magdeburg
beschäftigen
und bevor
wir über den
Täter sprechen,
bevor wir über die
Hintergründe dieser
schrecklichen Tat
sprechen,
will auch ich
über die Opfer
sprechen.
Hier sind fünf
Menschen getötet
worden.
Wir haben eine hohe
zweistellige Zahl an
schwer verletzten
Personen.
Diese Menschen,
aber auch die
anderen Verletzten
und ihre Angehörigen
werden ein
Leben lang mit
dieser Tat
zu tun haben.
Die betroffene Stadt
Magdeburg,
das Land Sachsen-Anhalt,
für all diese
Ebenen stellt
diese Tat,
stellt dieser
Terroranschlag eine
Zäsur dar.
Deswegen ist es uns ein
besonderes Anliegen,
heute auch die
Perspektive der
Kommune,
die Perspektive der
Stadt mit in diese
Diskussion im
Innenausschuss einzubringen
und die Perspektive
der Opfer auch
immer ins Zentrum
der Diskussion
zu stellen.
Wir haben
als Innenpolitik,
wir alle,
aber vor allem
auch die
Exekutive,
die Pflicht und
die Verantwortung,
alles zu tun,
dass sich eine solche
Tat nicht nur
nicht wiederholt,
sondern dass wir
in Zukunft die
Wahrscheinlichkeit für
solche Taten in
Deutschland drastisch
senken.
Wir müssen
konstatieren,
dass es sich
hier um einen
Täter handelt,
der den Behörden
längst bekannt war.
Es gibt eine
Vielzahl an
Behördenkontakten
durch den
Täter.
Es gibt eine
Vielzahl an
Auffälligkeiten,
die mit diesem
Täter zusammenhängen.
Wir wollen heute
im Innenausschuss
herausfinden und
herausarbeiten,
warum aus dieser
Vielzahl an
Auffälligkeiten,
aus dieser Vielzahl
an Verfahren,
an Auffälligkeiten,
warum daraus
nicht eine bessere
Gefahrenabwehr
gefolgt ist.
Wir wollen uns in
diesem Zusammenhang
insbesondere mit der
Frage beschäftigen,
ob sich nicht in
Deutschland zu viele
Sicherheitsbehörden
auf zu vielen Ebenen
gegenseitig auf den
Füßen stehen,
sodass am Ende
immer gesagt werden kann,
also wir haben unseren
Teil beigetragen,
aber an der Stelle,
wo wir eine bestimmte
Meldung weitergegeben
haben, ist dann nicht
entsprechend reagiert
worden.
Mit dieser Form der
Verantwortungsdiffusion
ist den Opfern
nicht geholfen.
Deswegen muss
hier im
Innenausschuss des
Deutschen Bundestages
heute damit begonnen
werden, genau
aufzuarbeiten,
wie es zu dieser
Tat kommen konnte,
welche Behörde
wann was
gewusst hat und
vor allen Dingen,
wie mit Tätern zu
Verfahren ist,
die in hoher
Anzahl
wirre oder abseitige
Theorien im
Internet verbreiten
oder Behörden
oder Journalisten
oder andere Stellen
wirklich damit fluten
mit derartigen
Meldungen.
Leider ist die
Zahl der Menschen,
die wirre Gedanken
ins Internet schreiben,
leider ist die
Zahl der Menschen,
die Drohungen,
die konkrete
Gewaltfantasien über
die sozialen Medien
äußern, sehr hoch.
Wenn im
vorliegenden Fall
diese Gewaltfantasien
zusammenkommen mit
Straftaten,
mit einem
Anzeigenverhalten
bei Behörden
und mit Warnungen
ausländischer
Nachrichtendienste,
dann muss man
unterm Strich
sagen, müssen
wir mit
diesen Lampen
angehen, die
in dem vorliegenden
Fall nicht
angegangen sind.
Darüber wollen wir
sprechen.
Ich warne davor,
jetzt eine Diskussion
über eine Ausweitung
von Befugnissen
für die
Sicherheitsbehörden
zu führen,
nicht weil jede
Befugnisausweitung
von vornherein
pauschal
abzulehnen ist,
sondern weil diese
Diskussion ablenkt
vom eigentlichen
Thema.
Das eigentliche
Thema ist,
warum so viele
Behörden so viel
wussten.
Die Frage ist nicht,
dass eine Behörde
etwas tun wollte,
es aber nicht
tun konnte.
Sowohl die
Vorratsdatenspeicherung
als auch die
biometrische
Gesichtserkennung
sind Institutionen,
sind Einrichtungen,
um eine Identifizierung
des Täters
durchzuführen.
Wir wissen aber,
wer der Täter war.
Deswegen ist es
eine Nebelkerze,
jetzt über die
Vorratsdatenspeicherung
oder über die
Gesichtserkennung
oder über andere
Fragen zu sprechen.
Und es ist ratsam,
darüber zu sprechen,
warum die
Informationen,
die bei den
Behörden vorlagenlich
entsprechend genutzt
worden sind.
Ein zweiter Schwerpunkt
wird sicherlich sein,
die physische Barriere
und der physische
Schutz von
Weihnachtsmärkten.
Uns interessiert
dabei besonders,
inwiefern es einen
bundesweiten Standard
für einen solchen
Schutz gibt und
inwiefern dieser
Standard in Magdeburg
eingehalten worden ist
oder auch nicht eingehalten
worden ist.
Herzlichen Dank.
