Das brandenburgische Innenministerium veröffentlichte heute das Gutachten des brandenburgischen Verfassungsschutzes der als Grundlage zur Hochstufung des brandenburgischen AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextremistisch“ diente.
Auf der dazu anberaumten Pressekonferenz stellte sich der neue Innenminister René Wilke (parteilos, vorher Linken-Politiker) und der neue Leiter des Verfassungsschutzes, Wilfried Peters, den Fragen der Medienvertreter.
Wilke erklärte, dass die jetzige Einstufung Grundlage für weitere Mittel und Schritte sei. Ohne diese Zwischenhürde sei beispielsweise kein Verbotsverfahren möglich, so Wilke.
Ihm gehe es bei der Veröffentlichung des Einstufungsvermerkes darum, die Systematik der AfD – über Jahre – sichtbar zu machen.
Er begründet die Einstufung mit verfassungsfeindlichen Äußerungen und den Verhaltensweisen von „führenden Akteuren“ der AfD.
Wilfried Peters, brandenburgischer Verfassungsschutzpräsident, fasste die Haltung der brandenburgischen AfD auf der Pressekonferenz mit den Worten zusammen: „Wer nicht weiß ist und wer zum muslimischen Glauben gehört, gehört auf keinen Fall zu Deutschland.“
Für den AfD-Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Landesvorsitzenden, Hans-Christoph Berndt, zeige der Einstufungsvermerk, wie der Verfassungsschutz eigentlich arbeite. Selbst aus den USA seien zuletzt Stimmen laut geworden, die sich besorgt über den Zustand der Menschenrechte in Deutschland geäußert hätten.
„Der Verfassungsschutz wägt nicht ab, sondern er urteilt ab“, stellte Berndt fest. Der gesamte Einstufungsvermerk sei nicht nur „getragen von einer Feindseligkeit gegen die AfD“, die schon an Hass erinnere, sondern auch von „Inländerfeindlichkeit und von einer teilweise lachhaften vormundschaftlichen Anmaßung“.
Damit sich die Bürger ein eigenes Bild von der Einstufung machen können und eine Veröffentlichung zu ermöglichen, nahm die AfD den Eilantrag gegen die Einstufung zurück. Das Gutachten konnte daher nun veröffentlicht werden. Das Hauptsacheverfahren gegen die Einstufung laufe jedoch weiter, so Berndt.
Reporter: Erik Rusch Kamera: Matthias Kehrein Schnitt: Stephan Kröker
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Der brandenburgische Verfassungsschutz
stuft den AfD Landesverband als
gesichert rechtsextremistisch ein. Die
Pressekonferenz dazu mit dem
brandburgschen Innenminister und den
Präsident des Landesverfassungsschutzes
dauerte fast eineinhalb Stunden. Danach
gab die AfD eine Pressekonferenz.
In diesem Einstufungsvermerk
ähm fassen wir unsere gegenwärtige
Erkenntnislage, unsere gegenwärtigen
Erkenntnisse über den Landesverband
Brandenburg der AfD zusammen
und wir unterziehen diese Erkenntnisse
einer Bewertung,
die das Ergebnis hat, dass die AfD
Brandenburg bestrebt ist, elementare
Verfassungsgrundsätze
zu beseitigen, außer Kraft zu setzen.
würde unterscheiden wollen, indem was
ich jetzt anknüpfend darauf sage, in der
Einordnung des Vermerkes zwischen
Wählerinnen und Wähler der AfD,
Mitgliedern,
Anhängern und Kadern. Ja, das das
versuche ich jetzt einmal deutlich zu
machen, weil ich nicht der Auffassung
bin und auch der Vermerk differenziert
da auch die FAQs, die wir dazu noch
rausgeben, differenzieren da, dass man
jetzt sagen kann, das was wir jetzt für
die AfD hier feststellen, gilt dann für
alle Wählerinn und Wähler. Es gilt nicht
mal für alle Mitglieder der AfD. Es geht
sehr wohl für die Kader und es geht auch
aus meiner Sicht sehr klar für die
Anhängerinnen und Anhänger und damit
meine ich Personen, die mittlerweile
auch ja geradezu mit einem gewissen, ich
würde es fast schon als umgangssprachig
sagen Fanatismus da der AfD hinterher
jubeln. äh wenn ich über über diese
spreche, die Remigration, der soll eben
auch ein Teil dieser Deutschen
unterzogen werden, nämlich derjenigen,
die aus Sicht der AfD nicht äh zum ja
zum deutschen Volk gehören.
Einfach deswegen, weil man einen
ethnisch kulturellen Volksbegriff
zugrunde legt.
Fußt letztlich dieser Begriff der
Remigration auf einem Werk von Martin
Sel, auf den sich die AfD vielfältig,
nicht nur Herr Bern, sondern auch viele
weitere Repräsentanten der AfD immer
wieder beziehen. Wenn auf Seite 22 23
des Vermerks eingestanden wird, dass der
Begriff Remigration durchaus
verfassungskonform sein kann und wenn
sogar eingestanden wird, dass auf dem
AfD Programmparteitag eine defensive
Variante dieses Begriffes beschlossen
wurde, dann sagt der Verfassungsschutz
trotzdem, dass unsere Remigration
verfassungswidrig sei, weil wir uns rein
taktisch verhalten würden und weil es um
eine Verschleierung geben würde. Der
Verfassungsschutz unterstellt uns also
Absichten entgegenem, was wir sagen.
>> Und das ist auch etwas, was der
Innenminister immer wieder verwischt. Er
sagt und das sagt er ja auch weiterhin,
wer Altparteien und Systemparteien sagt,
der verunglimpft damit
äh ähm Organisation, wie gesagt, äh
Institution des Staates. Ja, das ist die
Folge eines entgrenzten Parteienstaats,
meine Damen und Herren. Parteien sind
nicht Institutionen des Staates. Die
Institutionen des Staates sind im
Grundgesetz ganz klar definiert. Die
Parteien spielen bei der Willensbildung
mit. Aber wenn ich jemanden als
Altparteienmitglied bezeichne, dann kann
das ja einigen Leuten vielleicht nicht
gefallen, aber es ist Teil des Sagbaren,
es ist Teil der Meinungs, es ist von der
Meinungsfreiheit gedeckt und wir sagen
damit auch ganz klar, wen wir
adressieren. Wir verunglimpfen nicht den
Staat, wir kritisieren bestimmte
Politiker, die eine andere Haltung haben
als wir. Und das ist vollkommen legitim.
Das macht man mit uns ja auch. Wenn das
nicht so wäre, hätten wir langweilige
Landtagssitzung, indem wir auch keine
Parteien mehr wählen, müssten wir alle
dieselbe Meinung haben.
>> Für ein Verbotserverfahren gelten dann
noch mal nächste Schritte und Hürden.
Ich habe ja noch die leise Hoffnung,
dass dann noch mal die Abzweigung
genommen werden kann bei der AfD, wenn
es gerichtlich durchgeurteilt ist, dass
sie sagen, also jetzt haben wir wirklich
sowas von schwarz auf weiß, ähm da
müssen wir uns jetzt wirklich noch mal
besinnen. Und wenn sie das nicht tun und
sich weiter radikalisieren und weiter an
diesen Plänen festhalten und die ähm
weiter damit darin rum fabulieren, dann
laufen sie auf ein Verbotsverfahren
hinaus. Und ich betone das auch in der
Weise,
>> wenn auf Seite 18 davon die Rede ist,
dass die AfD sagt, Integration ist eine
Pflicht derjenige, die ins Land kommen,
dann kriminalisiert einen solchen
selbstverständlichen Satz dieser
Verfassungsschutz. In der Zitatesammlung
kann man gar nicht genug Zitate
aufführen, wo es immer wieder darum
geht, dass Aussagen Deutschland ist das
Land der Deutschen, wir müssen die
deutschen Interessenwahen vom
Verfassungsschutz kriminalisiert war
werden. Und auf Seite 45, wenn Sie
nachlesen wollen, des
Einstufungsvermerks steht, äh wird
kritisiert, dass die AfD möchte das
deutsche Volk in seinem
ethnischkulturellen Bestand erhalten.
Das ist für den Verfassungsschutz etwas,
was mit der Verfassung nicht
übereingeht. Da frage ich mich, was
stimmt mit dieser Behörde nicht? Wir
reden immerhin über eine Behörde in
Deutschland. Die AfD hat es über die
Jahre bewusst unternommen, die Sphären
des Sagbaren, des Denkbaren Schritt für
Schritt auszuweiten.
Die AfD hat also im Diskurs die Sprache
verändert, mit der wir umgehen. Sie hat
das Sag und Denkbare verschoben. Sie hat
über Jahre hinweg Institutionen
verächtlich gemacht und versucht, ihre
Glaubwürdigkeit zu beschädigen. Der
Brandenburg Innenminister Renie Wilke
sieht die Einstufung als Grundlage für
weitere Mittel und Schritte gegen die
AfD an. Ohne diese Zwischenhürde sei
beispielsweise ein Verbotsverfahren
nicht möglich, so der ehemalige
Linkenpolitiker. Für die AfD zeigt der
Verfassungsschutz ein entgrenztes
Handeln, das eine Gefahr für die
Demokratie darstelle. Sie sitz sich als
Verteidiger der Demokratie und wird
weiter gerichtlich gegen den
Einstufungsvermerk vorgehen. M.