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Willkommen zu Epoch Times Nachrichten, mit dem Thema, Postgeheimnis, Paketboten dürfen
bei Drogenverdacht künftig Sendungen öffnen.
Ein Artikel von Reinhard Werner vom 14. Februar 2021.
Im Lockdown floriert der Online-Handel wie nie zuvor.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, geht davon aus, dass dies
auch für den Versand von Drogen oder Sprengmitteln gilt.
Künftig dürfen Paketboten bei zureichendem Verdacht auch Sendungen öffnen.
Im Zeichen von Corona stehen offenbar auch Abstriche beim Postgeheimnis bevor.
Wie der Fokus berichtet, hat der Bundestag am Freitag, 12.02., grünes Licht für einen
Gesetzesentwurf gegeben, der Boten privater Paketdienste die Möglichkeit geben soll, unter
Umständen in Eigenregie Sendungen zu öffnen.
Gibt es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass sich etwa Drogen in einem Paket
befinden, dürfte ein Bote dies selbst prüfen, ohne zuvor die Polizei einschalten oder einen
richterlichen Durchsuchungsbeschluss abwarten zu müssen.
Exakte Zahlen darüber, wie hoch die Zunahme des Versands illegaler Inhalte wie Drogen,
verschreibungspflichtiger Medikamente, Waffen oder Sprengmittel seit Beginn der Corona-Pandemie
zu beziffern sei, wurden durch die Bundesregierung nicht genannt.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, erklärte jedoch, wenn wir
es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger
ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt.
Es ist auch erst etwa einen Monat her, seit der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ein
spektakulärer Schlag gegen einen illegalen Online-Marktplatz gelungen war, der über
einen Server gelaufen sein soll, der in einem Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel stand.
Wie der Business Insider berichtete, soll der Niederländer Herman X. diesen 2013 gekauft
und darin den sogenannten Cyber-Bunker eingerichtet haben.
Darüber sei neben Seiten von Wikileaks und der Plattform Pirate Bay auch ein Darknet-Marktplatz
gelaufen, über den 500.000 Nutzer und mehr 2.400 Verkäufer Drogen, Falschgeld und Kreditkartendaten
im Wert von 140 Millionen Euro ausgetauscht haben sollen.
Am 11.
Januar wurde ein 34-jähriger australischer Staatsbürger als mutmaßlicher Betreiber
der Plattform an der deutsch-dänischen Grenze verhaftet.
Dies soll erst die Spitze des Eisbergs sein, meint Daniela Ludwig, Drogenhandel über das
Internet floriert in diesen Zeiten und stellt Strafverfolgung und Justiz immer wieder vor
immense Herausforderungen.
Die am 12.
Februar beschlossene Änderung des Postversandgesetzes stelle deshalb einen wichtigen Schritt bei
der Bekämpfung der Drogenkriminalität dar.
Bis dato durften Paketzusteller und Postdienste nur dann Briefe und Pakete öffnen, wenn diese
als unanbringlich galten, also weder Absender noch Empfänger eruiert werden konnten.
Zeigte sich ein verdächtiger Inhalt, durften die Exekutivbehörden eingeschaltet werden.
Künftig sind Postdienstleister hingegen sogar verpflichtet, Pakete der Polizei zu melden,
wenn sich beim Öffnen ein verdächtiger Inhalt zeigt.
Unterlassen die Mitarbeiter dies, kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt
werden.
Berechtigt, die Sendung zu öffnen, sind Paketdienstmitarbeiter mit Inkrafttreten des Gesetzes, wenn zureichende
tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sind, die den Verdacht auf einen illegalen Inhalt
begründen.
Auffälliger Geruch ist ein möglicher Ansatz.
Neben Drogen sollen die Dienste auch Waffen, Sprengmittel oder Dopingpräparate im Auge
haben.
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