Wie sieht die Bundesregierung die israelisch-US-amerikanischen Angriffe auf den Iran aus völkerrechtlicher Sicht?
„Es besteht kein Zweifel daran, dass Iran mehrfach das Völkerrecht gebrochen hat“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius. Die Bundesregierung registriere seit vielen Jahren schwere Völkerrechtsverletzungen durch den Iran.
Dazu zählte er das nukleare Anreicherungsprogramm, das ballistische Programm, die Bedrohung der Nachbarländer durch die Unterstützung von Terrororganisationen wie Huthis, der Hisbollah und der Hamas.
„Es gibt völkerrechtlich legitimierte Maßnahmen gegen diese Provokation und gegen diese offensiven Maßnahmen“, so Kornelius weiter.
Das Völkerrecht sehe unter anderem auch den Schutz der eigenen Bevölkerung als eine Norm vor. „Wir haben gerade zum Jahreswechsel erlebt, dass Iran massiv dagegen verstoßen hat“, so der Sprecher.
Gleichzeitig hält die Bundesregierung das Verschwinden von 440 Kilogramm hoch angereichertem iranischem Plutonium für problematisch.
Die Appelle aus Europa und die Verurteilung iranischer Rechtsbrüche in den vergangenen Jahrzehnten und umfassende Sanktionspakete hätten nichts ausgerichtet.
Iran habe seine aggressive Bedrohungshaltung gegenüber Nachbarstaaten und Deutschland mit hierzulande installierten Schläfergruppen weiter betrieben. ________________________________________________________________
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Wie bewertet die Bundesregierung die israelisch-US-amerikanischen Angriffe auf den Iran aus völkerrechtlicher Sicht?
Also es besteht kein Zweifel, dass Iran mehrfach das Völkerrecht gebrochen hat.
Wir erleben seit vielen Jahren bis Jahrzehnten schwere Verletzungen Irans.
Vom nuklearen Anreicherungsprogramm über das ballistische Programm, die Bedrohung der Nachbarn,
durch Proxys, durch tatsächlich feindselige Maßnahmen, durch die Unterstützung der Houthis, der Hezbollah und der Hamas.
Es gibt also eine ganze Reihe, es gibt völkerrechtlich legitimierte Maßnahmen gegen diese Provokationen und gegen diese offensiven Maßnahmen.
Das Völkerrecht sieht unter anderem auch als eine Norm vor, die Verantwortung, den Schutz der eigenen Bevölkerung.
Wir haben gerade zum Jahreswechsel erlebt, dass Iran massiv dagegen verstoßen hat.
Gleichzeitig hält die Bundesregierung das Verschwinden von 440 Kilogramm hoch angereichertem Plutonium für problematisch.
Zuletzt hat Iran, selbst nach der Zerstörung seines nuklearen Anreicherungsprogramms oder der weitgehenden Zerstörung,
wir können das Maß der Zerstörung nicht genau erkennen,
den Nachweis nicht erbracht, wo etwa 440 Kilogramm hoch angereichertes Plutonium zu finden sind.
Und weist auf Appelle hin, auf die Teheran nicht reagiert habe.
Appelle aus Europa und aus Deutschland gerade zur Verurteilung iranischer Rechtsbrüche in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten
und selbst umfassende Sanktionspakete haben nichts dagegen ausgerichtet,
dass Iran seine aggressive und Bedrohungshaltung gegenüber den Nachbarn und selbst gegenüber uns,
ich weise nur auf Schläfergruppen und kriminelle Aktivitäten hierzulande hin, einstellt.
Zu den gemeinsamen Zielen Deutschlands und den USA sowie Israels für den Nahen Osten, sagte der Regierungssprecher,
Es ist völlig klar, dass die Bundesregierung die Ziele auch jetzt der Maßnahmen und der Aktionen gegen Iran im Nahen Osten teilt.
Auch wir sehen dort ein Regime, das uns seit Jahren und Jahrzehnten bedroht.
In diesen Zielen sind wir einig, außerdem ist die Bundesregierung bereit,
nach wie vor sich zu beteiligen an der Stabilisierung der Situation im Nahen Osten, politisch und diplomatisch.
Unser Ziel ist, dass die iranische Bevölkerung, dass die Iranerinnen und Iraner selbst gewählt eine Führung sich geben können,
dass diese Region zufrieden findet und dass wir die Bedrohung, die von Iran ausgeht, ein für allemal beenden.
Gleichzeitig betont Cornelius die Bedeutung der UN-Charta und ihr Dilemma.
Das Zweite, was Sie fragen, natürlich ist eine internationale Ordnung und auch eine regionale Ordnung auf Basis der Charta der Vereinten Nationen das Ziel.
Deutschland steht hinter dem Völkerrecht, Deutschland stellt das Völkerrecht nicht infrage und auch die Durchsetzbarkeit des Völkerrechts ist unser Ziel,
aber wir sehen das Dilemma, dass die Durchsetzbarkeit häufig eben scheitert.
Und deswegen kommen wir immer wieder an den Punkt, wo Sicherheitsinteressen und völkerrechtliche Rahmenpunkte nicht in Übereinklang zu bringen sind.
Die aktuellen Meldungen zeigen, dass die Lage im Nahen Osten weiter sehr dynamisch bleibt.