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echt jetzt selberch damit ich dann da
immer wieder neu starten kann ohne dass
irgendwas auf mein System eindringt wenn
ich Straftaten begehe also können und
dürfen sind ja bekanntlich zwei
verschiedene Dinge was darf ich jetzt
als Privatperson im legalen Rahen machen
um mich vor solchen Angriffen dann auch
zu
schützen so dann herzlich willkommen
zurück für euch ist jetzt über eine
Woche vergangen für uns ist es ja
vielleicht 10 Minuten her dass wir die
er Folge aufgenommen haben bin gespannt
auf euer Feedback und auch hier wieder
der Aufruf gerne unten in die Kommentare
schreiben welche Fragen ihr an meinen
Gast Mark habt hallo Mark herzlich
willkommen zurück also genau genommen
bist du ja mein Gast hier heute ja aber
ich bin natürlich auch gerne dein Gast
Gast auf meinem YouTube-Kanal ich bin
bei ihm in der Kanzlei und ich würde
sagen ohne lange Umschweife legen wir
direkt los in der heutigen Folge steht
alles im Zeichen der Anonymität und der
Vertraulichkeit und was würde da besser
passen als der der heutige Sponsor
dieses Videos ne natürlich kein kein
Sponsoring ich habe euch ja versprochen
keine VPN Werbung auf meinem Kanal weil
sie ja mein Ansicht nach zumindest mit
teilweise dubiosen Werbeversprechen
umherchmeißen nicht alle ich möchte
jetzt hier auch keinen nennen und dazu
direkt meine erste Frage man hört ja
immer dass vpnanbieter nicht mitloggen
also das ist etwas was als
Werbeversprechen oftmals so auf die
Webseite geschrieben wird und auch wenn
man irgendein Youtube Sponsoring hat
dann bekommt man das oftmals gesagt hey
sag doch bitte dass wir nicht mit und da
wäre jetzt meine Frage und auch die
Frage der Community ist das wirklich so
also dürfen VPN-Anbieter in Deutschland
sagen wir loggen nicht mit oder gibt's
da irgendwelche rechtlichen Bestimmungen
die sagen nein ihr müsst mitloggen also
können und dürfen sind ja bekanntlich
zwei verschiedene Dinge ein VPN-Anbieter
kann natürlich alles mögliche mitloggen
vieles was er vielleicht auch nicht darf
deswegen so Werbeaussagen würde ich da
jetzt nicht so ernst nehmen gerade auch
bei ausländischen Anbietern in
Deutschland oder in in Europa ist es so
der EGH verbietet die anlasslose und
unterschiedslose
Vorratsdatenspeicherung das heißt also
in Deutschland dürfen diese VPN Anbieter
oder auch ISPs nicht einfach alles
mögliche mitloggen und mitschneiden zu
Abrechnungszwecken kann das erlaubt sein
aber das spielt ja hier keine Rolle denn
VPN Anbieter oder entsprechende Angebote
sind ja meistens Abos da macht ja
Abrechnung überhaupt keinen Sinn
jetzt kann es so sein dass ein
Staatsanwalt ein Verdacht hat gegen eine
Person und deswegen eine TKÜ also eine
Telekommunikationsüberwachung anordnet
Paragraph 100A
Strafprozessordnung da also aufgrund von
dieser Anordnung dürfen dann
Verbindungsdaten mitgelogt werden und
das kann natürlich auch nicht nur den
ISP sondern auch den VPN Anbieter
treffen dann gibt's noch einen weiteren
eine weitere Vorschrift das ist der 100k
Strafprozessordnung danach kann es bei
entsprechender Anordnung
sein dass auch die Nutzungsdaten
mitgeloggt werden können und das gilt
natürlich auch für den vpnanbieter das
heißt also wer hier Beschuldigter ist in
einem Ermittlungsverfahren z.B
je nach es muss eine schwere Straftat
sein also Terrorismusverdacht oder sowas
da klingt sich der Staatsanwalt ein und
ordnet beim entsprechenden vpnanbieter
an dass auch die Nutzungsdaten
mitgeloggt werden das heißt also hier
gibt es keine Sicherheit äter okay also
können wir festhalten dass wenn ein
VPN-Anbieter sagt er logt nicht mit das
rein rechtlich tatsächlich möglich ist
dass er nicht mitlogt außer natürlich
dieser Sonderfall es kommt eine
Anordnung so eine TKÜ
aber natürlich auch von meiner Seite aus
noch mal deswegen mache ich ja keine
Werbung für vpnanbieter technisch können
wir das relativ schwierig jetzt erstmal
nachvollziehen von außen also wir
müssten uns schon ich hat ja schon mein
VPN Eder angeschrieben möchte gerne dass
ich Werbung auf seinem meinem Kanal für
ihn mache und ich habe dann
zurückgeantwortet ja unter der Bedingung
dass ich mir euren Quellcode anschauen
kann ja ich würde auch so eine
Geheimhaltungsvereinbarung und so weiter
unterschreiben dass ich dann nicht
irgendwie was kopiere oder sonstiges so
eine NDA aber so vom Grundsatz her dass
ich für mich als nachvollziehbar
technisch nachvollziehbar als
Informatiker überprüfen kann und sehe
die loggen wirklich nicht mit weil
solange das nicht nachvollziehbar ist
oder nachgewiesen werden kann ist es für
mich einfach nur ein werbe versprechen
und das solltet ihr eben auch im
Hinterkopf behalten dass euch da jetzt
nicht von diesen ganzen Werbeversprechen
Blenden lasst es ist viel dran ja wir
haben jetzt gelernt dass es durchaus
möglich ist zu sagen wir loogen nicht
mit es ist in Deutschland erlaubt aber
es ist eben nicht zwangsläufig
tatsächlich dann auch gelebte Realität
ja jetzt kann es ja sein dass man von
irgendeinem unbekannten Täter z.B eine
drohmail erhält ja ich habe das auch
schon in meinem E-Mail Postfach gehabt
und
viele meiner Youtube Kollegen ebenfalls
da schreibt dann irgendjemand vielleicht
sogar eine Morddrohung was er dann auch
schon eine Straftat darstellt und da
wäre jetzt meine Frage was kann die
Polizei denn dann überhaupt machen also
gibt es Mittel und Wege den Täter dann
zu ermitteln oder wie sieeh das dann der
Praxis aus natürlich gibt es da Mittel
und Wege zu ermitteln von wem diese
E-Mail abgeschickt wurde wir merken in
unseren Fällen dass die Polizei schon
richtig gut da drin geworden ist sich
die Metadaten genauer anzuschauen in den
Metadaten steht alles mögliche drin
unter anderem die IP-Adresse und nachdem
es ja in Europa in Deutschland keine
Vorratsdatenspeicherung gibt also man
nicht quasi für die letzten sechs Monate
irgendwelche IP-Adressen zuordnen kann
sondern man nur wenige Tage Zeit hat ist
es natürlich hier Eile geboten in der
die Polizei schauen muss dass sie an den
is herantritt um dann die Auskunft zu
bekommen zu welchem Anschluss gehört das
wenn sich hier ergeben sollte dass ein
VPN dahinter steht dann wird natürlich
schon sehr sehr schwi schwierig kommt so
ein bisschen drauf an wo sitzt der
VPN und sitzt der im Ausland muss es
eventuell über ein Rechtshilfeverfahren
gehen dann funktioniert natürlich nichts
schnell das heißt also wenn sich jemand
über ein VPN einwählt um dann so eine
E-Mail zu schreiben oder gegebenenfalls
üb tornetzwerk oder so dann gibt es im
Prinzip praktisch keine Möglichkeit
herauszufinden wer die E-Mail
abgeschickt hat ich sage jetzt mal
praktisch keine dann wenn es gibt ja
auch noch andere Behörden bei uns die
andere Möglichkeiten und andere
Befugnisse zur Verfügung haben und die
können auch noch Dinge die wir jetzt
hier beide nicht erzählen wollen aber im
im Prinzip im Großen und Ganzen bei der
0815 betrugs-mail oder so Morddrohung
ist eine andere Geschichte ist ein
anderes Delikt aber äh bei
Betrugsversuchen und so da im gibt's im
Prinzip kaum Ermittlungsmöglichkeiten
nur wenn man sich im Prinzip nur die
E-Mail anschaut okay ja das ist auch
noch mal ganz wichtig
zu betonen dass wenn man sich jetzt z.B
über das tornetzwerk bewegt dass es dann
schon sehr sehr schwierig für die
Polizei ist da irgendetwas heraus zu
finden das ist jetzt kein Aufruf bitte
ich habe hier ein rechtsarbeit neben wir
sitzen das ist kein Aufruf zu einer
straftart ihr dürft jetzt nicht ins
Internet gehen und irgendwelche
irgendwelche Webseiten attackieren oder
mitm tornetzwerk jetzt darauf zuugehen
außerdem zum Thema Fehler habe ich auch
noch eine ganz lustige Anekdote es gibt
ja hin und wieder mal so ein paar kidies
die das erste Mal mit nmap so einem
Netzwerkscanner in Berührung kommen und
sich denken jo dann schieß wir einfach
mal los und gucken mal was denn so alles
da rausgefunden wird und die gehen dann
auf eine Webseite eben mit ihrem
normalen Internet ohne VPN ohne Tor ohne
alles und gucken sich die Webseite an
nachts um 1 uh so und nachts um 105 Uhr
kommt dann auf einmal ein nmap Scan der
dafür sorgt dass das System im
Hintergrund weil es nicht dafür
ausgelegt ist jetzt auf einen wirklich
groß angelegten Scan vernünftig zu
reagieren dann einfach abstürzt so da
kann die Polizei dann auch eins und eins
zusammenzählen ja also wenn man die
Logdateien dann analysiert dann sieht
man ja vorher schon da war um 1:05 Uhr
jemand online der ist wieder runter ist
wieder offline gegangen und dann kam 5
Minuten später ein nmap Scan über Tor
oder über irgendwelche anderen Netzwerk
also passt auf keine Straftaten begehen
und meistens wenn es dann eben in
solchen Fällen wir z.B auch beim im
Darknet gab ja schon Fälle wo dann Leute
weil sie ganz ursprünglich Maline
E-Mailadresse verwendet haben als Backup
z.B und dass man die dann darüber
herausbekommen hat weil die in der
Anfangszeit Fehler gemacht haben aber
ich wiederhol jetzt einmal und dann nie
wieder in diesem Video keine Straftaten
begehen diese Tools nicht dazu einsetzen
um irgendwelche Infrastrukturen
anzugreifen vielen Dank eine Sache
möchte ich da noch ergänzen und zwar
nach unserer Erfahrung machen die Täter
laufend irgendwelche Fehler also du hast
ja gefragt was passiert wenn man sich
nur die E-Mail eine eine droh E-Mail
anschaut und was kann man daraus
ermitteln nach unsere Erfahrung ist rund
um den Einsatz von E-Mailadressen werden
so viele Fehler gemacht dass die Polizei
immer wieder hier Anhaltspunkte hat wir
hatten z.B einen Fall im Prinzip so eine
Art 0815 Identitätsdiebstahl da hat der
Täter dem Opfer auch immer E-Mails
geschrieben und hier hat die Polizei
sehr schnell die Metadaten ausgelesen
und äh dann die Auskunft vom Service
Provider geholt dass hier eine
bestimmter ein bestimmter Hausanschluss
in Deutschland derjenige war von dem aus
der Täter die E-Mails geschickt hat da
konnte dann auch schnell jemand
ermittelt werden der dort bei bei Mami
und Papi
am am abendessenstisch sitzt und da
irgendwelche droh e-ails verschickt und
das hat auch ganz gut funktioniert also
sowas geht in der Regel immer weil es
immer irgendwelche Fehler gibt
irgendwelche Spuren die die Polizei
ermitteln kann natürlich wenn man sich
richtig viel Mühe macht und das komplett
durch durchdenkt da reden wir jetzt aber
auch davon dass keine macadressen und
sonst wie irgendwie zurückführbar sind
im Bereich der organisierten
Kriminalität kann man natürlich dann
schon es den Ermittlungsbehörden so
schwer wie möglich machen aber gerade so
in dem Bereich der mittleren
Kriminalität ist es gar nicht so da
werden immer wieder Ermittlungsansätze
für die Polizei sichtbar und das führt
uns jetzt eigentlich schon zur finalen
Frage die wie ich finde jetzt aus der
Sicht des Opfers ziemlich relevant ist
nämlich was kann ich denn jetzt z.B
selber machen also darf ich überhaupt
den Täter selbst versuchen zu ermitteln
indem ich beispielsweise ihm eine E-Mail
schicke mit einem kleinen Bildchen was
eingeblendet ist was eben so ein Pixel
groß ist und z.B von meinem Server
irgendwie nachgeladen wird und dann kann
ich darüber vielleicht die IP-Adresse
ermitteln oder ich versuche den die
Person selber zu hacken also quasi so
eine Art hackback zu starten was kann
man da machen was darf ich jetzt als
Privatperson im legalen Rahen machen um
um mich vor solchen Angriffen dann auch
zu schützen nun also schützen tust du
dich ja nicht vor solchen Angriffen du
möchtest dann rausfinden wer ist der
Täter wer steckt da dahinter wenn du
einen kleinen Pixel verschickst dann ist
ja die Information die du zurückbekommst
letztlich eine IP-Adresse und das kannst
du als Privatperson durchaus machen die
Polizei dürfte sowas
nicht echt jetzt wenn du wenn du das
selber machst dann ist es im Prinzip ein
dsgvo Verstoß da kann man jetzt drüber
reden die dsgvo kommt ja für dich als
Privatperson nicht zur Anwendung in der
sogenannten haushaltsausnahme die sie
nach Rechtssprechung ist davon aber
eigentlich Internetaktivität ausgenommen
also wenn du jetzt im Prinzip ein
privates Fotoalbum anlegst und
jetzt nicht alle gefragt hast wir lassen
jetzt mal Bildrechte beiseite und dann
verwendest du und dann schreibst du
irgendwie Onkel Herbert hier beim
Geburtstag dann verwendest du ja
personenbezogene Daten aber zu privaten
Zwecken das ist von der dsgvo
ausgenommen wenn du jetzt da so einen
ähm Pixel verschickst dann hat es ja mit
privaten Zwecken irgendwo schon noch was
zu tun aber irgendwo auch nicht mehr äh
es gibt jetzt hier keine Rechtsprechung
zu dem Fall die ich jetzt hier aus der
Schublade ziehen könnte für dich aber im
Prinzip ist es ein dsgvo Verstoß ähm das
heißt also der Täter könnte dich
anzeigen Wirte aber nicht
ähm das heißt also als Privatperson
kannst du sowas schon versuchen und ähm
das Bundesverfassungsgericht ist bei der
Verwertbarkeit von Beweisen unter dem
Aspekt relativ großzügig also das könnte
man schon versuchen was Du hier aber
auch noch gerne hättest hackback ja
der weiß was du was du da so vorhättest
will ich gar nicht dran denken Moment
Anzeige ist raus
ähm dann da muss man natürlich sehr
aufpassen es gibt natürlich die
sogenannten hackerpagraphen im im StGB
und alles was da so in die Richtung geht
von ausspelen von Daten Datenveränderung
Computersabotage gibt's eine ganze Reihe
von Straftaten die wir uns gerne auch
mal gemeinsam anschauen können was da so
gibt oder was ist man da so für
spannende Fälle dazu bilden könnte da
muss man aufpassen da würde man sich
genauso auch strafbar machen Notwehr
wäre das ja nicht mehr
notwehr ist im Prinzip nur ein
gegenwärtiger menschlicher Angriff und
eine Verteidigungshandlung die dem
entgegenwirkt aber meistens ist ja der
Angriff oder ja der Cyberangriff wie
auch immer er gestaltet ist ist ja schon
vorbei und dann möchte man ja im Prinzip
die Rolle der Polizei übernehmen
sich dann so ein Schlapphut auf und
möchte ja dann quasi ermitteln wer ist
der Täter so einfach geht's dann nicht
also du kannst nicht in einen fremden
Computer eindringen oder irgendwie was
weiß ich ein Trojaner verschicken oder
so um dann für die Polizei zu ermitteln
das machen übrigens auch unsere Hacker
mit denen wir hier das Büro Teilen nicht
die halten sich da auch an Recht und
Gesetz ja jetzt haben wir so viel über
Verschlüsselung gesprochen Anonymität im
Internet und auch Straftaten zum Teil
wie man die gegebenenfalls auch auch man
sich davor schützen kann als
Privatperson und da wäre jetzt so als
leichte ausstiegsfrage noch vielleicht
nutzt du Linux also in der Kanzlei
nutzen wir natürlich Windows wie soll es
anders sein allein schon wegen den
komischen anwaltsprogrammen die gefühlt
aus den unzern sind nicht nur Gefühl s
sind wirklich aus den 9un0ern aber ich
benutze auch Linux im Rahmen von meiner
VM damit ich dann da immer wieder neu
starten kann ohne dass irgendwas auf
mein System eindringt wenn ich
Straftaten beehe Scherz also Straftaten
begehe ich natürlich nicht aber ich
möchte natürlich immer hier eine sichere
Lösung haben und nicht dass irgendwas
auf meinem System hier Rums schwirt
gerade über den Tour Browser habe ich
natürlich nicht die gleichen
Sicherheitsmerkmale oder
Sicherheitsmechanismen wie ich das sonst
hier in unserem System hätte ja das wird
den lieben nux auf meinem discord Server
ja bestimmt friedenstellen als Antwort
dass auch auch Anwälte gibt die
tatsächlich Linux nutzen ähm wie ich ja
auch nicht nur Linux sondern in
Kombination mit Windows und gerade als
penester ist es mein Ansicht nach
eigentlich schon fast verpflichtend dass
man sich mit Windows auseinandersetzt
weil eben die Corporate Welt nun mal so
funktioniert die meisten Rechner laufen
auf Windows zumindest die
Arbeitsplatzrechner von den Personen die
dann auch möglicherweise gefischt werden
das sind ja die Mitarbeiter in der Regel
im Regelfall und von daher eigentlich
eine super Lösung dass du da sagst hey
du nutzt auch Linux um eben ermittel
eigene Ermittlungen quasi auch
anzustellen und dein System clean zu
halten ich kann dir da übrigens die
Linux Distribution CSI Linux ja
klischeename aber die ist wirklich sehr
gut empfehlen da habe ich jetzt auch ein
Video im Rahmen meines Adventskalenders
zu erstellt Link ist unten in der
Videobeschreibung da könnt ihr euch auch
gerne mal reinlesen da gibt's auch
Zertifizierungen in dem Bereich und ich
persönlich finde diese Distribution sehr
gut weil sie ein hohes Maß an Sicherheit
bietet viele osind Tools schon
integriert hat und mit den Worten würde
ich sagen beenden wir die Folge vielen
Dank lieber Mar hat mir wieder sehr viel
Spaß gemacht und falls ihr Fragen habt
unten in die Kommentare schreiben wir
sehen uns im nächsten Video bis dann und
ciao