Ist die deutsche Demokratie noch in guter Verfassung? Was ist davon zu halten, wenn Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) jene den „starken Staat“ spüren lassen will, die ihn „verhöhnen“? Darf Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) tatsächlich „Hass und Hetze“ unterhalb der Strafbarkeitsgrenze in den Blick nehmen, wie sie es Anfang Februar in einer Pressekonferenz ankündigte? Mit einem der profiliertesten deutschen Verfassungsrechtler, Prof. Rupert Scholz (86, CDU), hat Ralf Schuler bei „Schuler! Fragen, was ist“ darüber gesprochen, wo das Grundgesetz die Grenzen der Meinungsfreiheit zieht.
es gibt derzeit Diskussionen darüber ob
man das Bundesverfassungsgericht gegen
mögliche Änderung künftiger Regierungen
gewissermßen wetterfest machen sollte
ähm sprechen was aus es geht darum dass
man Sorge hat dass die AFD wenn sie denn
irgendwo Regierungsbeteiligung haben
könnte an zumindest dem Zuschnitt des
Verfassungsgericht der Anzahl der Senate
oder der Anzahl der Richter oder
irgendetwas ähnliches Änderungen
vornehmen kann Hintergrund sind
Eingriffe der poolnischen peaceregierung
beispielsweise wie sehen Sie das das
klingt so ein bisschen als rechne man
schon mit AFD Mehrheiten aber so schnell
kann man doch das Verfassungsgericht
nicht
umbauen ich will mal zunächst so
formulieren ich sehe diese Bestrebung
zur Zeit Summer sumarum obwohl man über
Details streiten kann kritisch man soll
mit dem Bundesverfassungsgericht nicht
spielen das Bundesverfassungsgericht
gehört seit Anfang der 50er Jahre
zu den
herausragenden Institutionen unseres
Rechtsstaates es hat eine großartige
Geschichte geschrieben ist auch
international vielfältig zum Vorbild
geworden und die Grundlagen dieses
verfassungskriegs sind ja im Grundgesetz
ohnehin
festgelegt Details sind dann im
einfachen Gesetz im Gesetz über das
bundesverfassungsricht ausformuliert
worden und jetzt kommen Überlegungen ob
man solche
unterverfassungsrechtlichen also
einfachgesetzlichen Regelungen in das
Grundgesetz hineinnehmen soll darüber
kann man diskutieren ich halte davon
aufgestanden relativ wenig und ich halte
es auch für nicht nötig und wenn man
aber glaubt man muss Änderung hier
vornehmen um eine bestimmte Partei
auszuschließen geht das natürlich nicht
die Richter des
Bundesverfassungsgerichts werden
bekanntlich zu 50% vom Bundestag zu 50%
vom Bundesrat gewählt das ihre
demokratische Legitimation und
dass nicht irgendwelche Minderheiten
Probleme bereiten können dem ist im vom
Grundgesetz schon heute in dem Sinne
begegnet worden indem man in beiden
Fällen Bundestag wie Bundesrat die zwei
Drittel Mehrheit für eine Richterwahl
fordert und das hat sich sehr bewährt
sehr bewährt es hat nämlich gerade auch
was gelegentlich Vorschläge Personal
Personalvorschläge die man für ich sag
mal problematisch halten musste die
wurden dann kam dann nie mehr auf den
Tisch im Grundel weil jeder wusste hier
müssen vernünftige immer an der
Qualifikation der betreffenden
Kandidaten orientierte Kompromisse
geschlossen werden und dafür ist die F
zwei Drittel Mehrheit der richtige Weg
es ist immer wieder von der Demokratie
Feindlichkeit der AFD die Rede ist die
AFD Profiteur der Demokratie oder ist
sie ihr
Totengräber ich würde sagen sie ist
momentan der Profiteur denn sie erzielt
exzellent aus ihrer Sicht exzellente
Wahlergebnisse sie ist in allen
Parlamenten vertreten sie beim Wähler
erfolgreich also kann man sagen ist sie
der Profiteur aber strebt sie eine
andere Staatsform an nein also ich habe
da bisher nichts in der Richtung
feststellen können ich habe auch die
Programme der AFD mir sehr genau
angesehen und wenn gelegentlich
behauptet wird dass hier ein anderer
Staat angestrebt wird jedenfalls
programmatisch kann ich in der Richtung
nichts feststellen und ich kann auch
nicht sehen dass in den politischen
äußer
die die AFD Politiker sitzen in den
Parlamenten sind da vertreten sie nehmen
an den normalen parlamentarisch
demokratischen Verfahren absolut
gleichberechtigt Teil rhetorisch
abstimmungsmäßig etc soweit sie nicht
ausgegrenzt werden was teilweise
wiederum problematisch ist zu Lasten der
AFD aber ansonsten kann ich nicht
feststellen dass hier antidemokratisches
Verhalten in Frage steht muss die AFD
verboten werden die AFD verbieten zu
wollen ist völlig ausgeschlossen ja ich
habe vorhin schon beim zum
Parteienverbot
gesagt setzt voraus dass eine Partei
gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung antritt und zweitens dies
ein aggressiv kämpferischer sprich auch
gewaltsam revolutionärer Weise tut von
beiden kann bei der AFD überhaupt keine
Rede sein bei der NPD war das der Fall
das hat man schon
diagnostiziert aber sie war zu klein und
wurde nicht dementsprechend nicht
wirksam genug bei der AFD kann man von
davon nicht sprechen dass es zu klein
ist ja aber die AFD ist mit der NPD
nicht vergleichbar bei der NPD war das
war das ja so
es gibt in der Rechtsprechung auch des
bundesverfassungskrieg zum
Parteienverbot
äh auch auf der Grundlage des Gesetzes
eine Variante eine regelungsvariante die
ich für sehr vernünftig halte das heißt
wenn eine Partei
äh eindeutig verfassungswidrig ist
aggressiv kämpferisch gegen unsere Grund
Ordnung antritt oder antreten will aber
die Partei ist minimal klein das heißt
in Wahrheit ist sie gar keine Gefahr
dann ist es intelligent
wenn Bundesregierung Bundestag Bundesrat
keinen Verbotsantrag stellen weil dies
dazu dann führt dass man diese Partei
sozusagen in der Öffentlichkeit in der
politischen Öffentlichkeit nach wie vor
an der Oberfläche hat und sie auch
beobachten kann dass sie nicht sozusagen
den Untergrund geht wo sie
möglicherweise gefährlich werden kann
das ist aber eine
Ermessensentscheidung eine politische
Ermessensentscheidung der im Einzelfall
getroffen werden muss bei der NPD war es
schon so dass auch das
Bundesverfassungsgericht gesagt hat die
sind gar nicht gefährlich die sind so
klein und so belanglos was soll das die
Union hat lange Zeit eine sogenannte
Brandmauer gegenüber der
AFD propagiert hat das der Union eher
geschadet oder eher
genutzt ich weiß nicht ob es geschadet
oder genutzt hat ich hat das für
unklug ich kann in einer
parlamentarischen pluralistischen
Demokratie kann ich nicht relevante
Wählerzahlen gleichsam ausgrenzen und
hier geht es die AFD liegt ja immer so
bei 20% plus minus das heißt ein Fünftel
unserer Wählerschaft wählt die AFD das
kann ich gut finden das kann ich
schlecht finden darum geht es nicht das
ist wiederlegt wiederum der Meinungs und
politischen Freiheit des Einzelnen aber
20% der Wähler buchstäblich von vorne
rein
auszugrenzen und zu sagen hier mache ich
eine Brandmauer ich kann sagen ich will
mit denen nicht kooperieren ich will mit
dir nicht koaliieren
unvereinbarkeitsbeschluss ja das geht
alles das ist völlig normal das liegt in
der politischen Gestaltungsfreiheit aber
sozusag völlig abstrakt zu sagen hier
baue ich eine Brandmauer ist unklug mit
Professor Rupert Scholz habe ich darüber
gesprochen warum die Bundesregierung
eigentlich so dünnheäutig ist so nervös
reagiert auf abweichende Meinung auf
Demonstrationen und warum der
Verfassungsschutz so eine seltsam Rolle
dabei spielt und manche sich davon schon
inzwischen bedroht fühlen mit Professor
Rupert Scholz dem Verfassungsrechtler
und früheren Bundesminister der
Verteidigung das ganze Gespräch auf
www.news.de es lohnt sich es ist
spannend und es ist wirklich aufklärend
einfach mal reinschauen