Die Aufsichtspflicht spielt im Elementarbereich, der frühkindlichen Bildung, in Kindergarten, Kita, Krippe und Co eine große Rolle. Erzieher und Erzieherinnen sollten die Aufsichtspflicht und die gesetzlichen Bestimmungen kennen. In diesem Video wird kurz in das Thema "Aufsichtspflicht" eingeführt. Viel Spaß beim diesem Video
Fachbegriffe in unter 120 Sekunden erklärt.
Heute, Aufsichtspflicht.
Die Aufsichtspflicht ist eine vom Gesetz vorgeschriebene Pflicht,
bestimmte Personen zu beaufsichtigen.
Im Bereich der Erziehung betrifft dies in der Regel Kinder und Jugendliche.
In Deutschland gelten grundsätzlich alle minderjährigen Personen als aufsichtsbedürftig.
Über die sogenannte Personensorge ist geregelt,
wer die Aufsichtspflicht für eine Person übernimmt.
Diese Person wird als Aufsichtsperson bezeichnet.
In der Regel sind dies die Eltern.
Die Aufsichtspflicht gibt es hauptsächlich aus drei Gründen
und dient dem Schutz der zu beaufsichtigenden Personen.
Erstens zur Vermeidung vor Selbstschädigung,
also davor, dass sich das Kind der Jugendliche nicht selbst schädigt.
Zweitens zur Vermeidung vor Fremdschädigung,
also davor, dass das Kind der Jugendliche keine anderen Personen schädigt.
Und drittens zur Vermeidung von Schädigungen durch Dritte,
Die Aufsichtspflicht kann auch vertraglich übertragen werden.
Das ist beispielsweise der Fall,
wenn Eltern ihr Kind in den Kindergarten oder die Schule geben.
Die Aufsichtspflicht für das jeweilige Kind
übernehmen dann die zuständigen Erzieher und Erzieherinnen der Einrichtung.
Die Wahrung der Aufsichtspflicht ist unter anderem abhängig vom Alter des Kindes,
vor allem aber vom Entwicklungsstand des Kindes.
Man spricht von einer Aufsichtspflichtverletzung,
wenn die aufsichtspflichtige Person damit hätte rechnen können
oder sogar wusste, dass ein Schaden eintritt und sie nichts dagegen getan hat.
Eine Aufsichtspflichtverletzung kann zivilrechtlich, strafrechtlich
und arbeits- und dienstrechtlich verfolgt werden.