Viele Besitzer von Drohnen in Deutschland dürfen ihr Hobby derzeit nicht mehr ausüben. Grund dafür ist eine EU-Verordnung, die seit dem 31. Dezember 2020 gilt und für das Fliegen von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm einen „Drohnen-Führerschein“ vorsieht. Ein solcher EU-Kenntnisnachweis wird vom Luftfahrt-Bundesamt nach einer Online-Prüfung ausgestellt. ------------------ Wir freuen uns über rege Diskussionen, bitte achten Sie dabei auf eine angemessene Umgangsform! Beleidigungen sind nicht erwünscht. Danke.
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Willkommen zu Epoch Times Nachrichten, mit dem Thema, 75.000 Deutsche haben Drohnenführerschein.
Ein Artikel von Epoch Times vom 1. Februar 2021.
Viele Besitzer von Drohnen in Deutschland dürfen ihr Hobby derzeit nicht mehr ausüben.
Grund dafür ist eine EU-Verordnung, die seit dem 31.
Dezember 2020 gilt und für das Fliegen von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 500
Gramm einen Drohnenführerschein vorsieht.
Ein solcher EU-Kenntnisnachweis wird vom Luftfahrtbundesamt nach einer Online-Prüfung
ausgestellt.
Laut eines Berichts der Welt hat die Behörde bisher aber nur knapp 75.000 solcher Nachweise
ausgestellt.
Das dürfte nur ein kleiner Teil der Personen sein, die entweder Drohnen oder Modellflugzeuge
besitzen, heißt es in dem Bericht.
Denn die EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter
Luftfahrzeuge gilt für beide Fluggeräte gleichermaßen.
Nach Schätzung des Verbandes Unbemannte Luftfahrt gibt es in Deutschland mehr als 450.000 privat
genutzte Drohnen.
Die Zahl der Drohnenpiloten dürfte jedoch geringer sein, da einige von ihnen mehrere
Drohnen besitzen.
Hinzu kommen jedoch Modellflugsportler.
Der Deutsche Modellfliegerverband zählt als größte Interessenvertretung 90.000 Mitglieder.
Ebenfalls seit Anfang des Jahres müssen sich Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge beim Luftfahrtbundesamt
registrieren.
Bislang haben wir weit über 100.000 Registrierungen von UAS-Betreibern verzeichnet, zitiert die
Welt, eine Sprecherin der Behörde.
Allerdings gäbe es, aus technischen und administrativen Gründen, für die Registrierung noch eine
Übergangsfrist bis Ende April.
Für den Drohnenführerschein gibt es eine solche Übergangsfrist nicht.