Der Rechtsstaat Folge 076 Sondersendung - Kafkas Testamente

Kontra Funk
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44 Videoaufrufe·27.12.2024
Guten Tag und herzlich willkommen im Rechtsstaat auf Kontrafunk.
Mein Name ist Thomas Michael Seibert.
Dieses Mal zu einer Sendung außerhalb der Ordnung,
zu einer Sendung zwischen den Jahren,
die sich nicht mit einem aktuellen Ereignis beschäftigt,
sondern Vorgänge von vor 100 Jahren betrifft.
Den Tod und die Manuskripte des Schriftstellers Franz Kafka.
Und bevor wir uns dem nähern,
stelle ich eine kleine persönliche Überlegung an.
Welche Bedeutung hat Kafka gegenwärtig für normale
oder vielleicht auch etwas unnormal geratene Juristen?
Ich sehe es in einem allgemeinen Zusammenhang von Literatur und Recht
und behaupte, dass die gesamte Rechtsprechung,
alles das, was Juristen machen, in erster Linie Literatur ist.
Beide Bereiche haben sich über die Jahrhunderte ganz anders entwickelt.
Bei Kafka kann man beobachten,
wie das zusammenhängt und auseinandergeht.
Ich habe ihn in den 60er Jahren das erste Mal gelesen
und anhand des wunderbaren Films von Orson Welles
der Prozess im Zusammenhang erfahren dürfen.
Diese Verfilmung und der so in Szene gesetzte Prozesstext
hat eine Wirkung auf jeden, auch normalen Juristen.
Denn was Kafka schildert, sind normale Ereignisse
und Beschreibungen aus der Welt.
In diesem Sinne nähern wir uns ihm
und ich habe in dieser Sendung dabei einen kompetenten Autor
und Auskunftgeber über Kafkas Leben und Sterben,
nämlich Ulrich Fischer,
der sich vielfältig mit dem Leben Kafkas beschäftigt hat.
Im letzten Jahr haben wir aus dem Buch Asbest etwas besprochen
und wir nähern uns in diesem Jahr Kafkas Testament.
Ulrich Fischer sagt uns, welche Bedeutung diese Testamente,
ich habe eben gesagt, das sei der Schriftsteller Kafka,
aber das wäre wohl nicht die Bezeichnung gewesen,
die er sich selber gegeben hätte.
Franz Kafka war ein Mensch, der für viele weiterhin ein Rätsel ist
und rätselhaft sind auch die Vorgänge um das,
was wir hier heute besprechen wollen,
nämlich das, was seit hundert Jahren
als Testamente Franz Kafkas bezeichnet wird.
Dabei handelte es sich nicht um notarielle Urkunden,
die abgeheftet und archiviert waren,
sondern um schlichte Zettel oder Briefe
oder man könnte auch sagen hingeworfene Notizen,
und zwar zwei an der Zahl.
Beide stammend aus der Zeit nach dem Zusammenbruch der Doppelmonarchie,
also schon in der entstandenen Neuen Tschechoslowakischen Republik.
Beide Zettel sind nicht datiert,
aber man kann aus einem ganz kleinen Umstand ersehen,
dass es schon die Umbruchszeit gewesen sein muss,
in denen sie entstanden sind.
Einer der Zettel lag nämlich in einem Umschlag,
der an Max Broth gerichtet war,
und Max Broth wohnte in Kart-Zeiten in der Ufergasse
und Kafka setzte den Stift an, schrieb Max Broth, Prag,
und dann kamen die Straßenbezeichnungen
und er fing an mit dem U
und dann fiel ihm ein, dass ja nicht mehr die Ufergasse
der offizielle Name ist, sondern Brejo war
und das U wurde mit einem B überschrieben.
Das war der erste Zettel,
der frühere Zettel nach allgemeiner Auffassung.
Und dann gibt es noch einen zweiten,
sehr unsauber formulierten,
ja fahrig hingeworfenen, verknüllten Brief
beziehungsweise ein Blatt,
auf dem ebenfalls ein letzter Wille markiert worden ist,
allerdings ohne Umschlag, aber auch an Max Broth,
den nicht nur damals, sondern lebenslang
besten Freund Kafkas gerichtet.
Den ersten Zettel hatte Kafka Max Broth
schon einmal bei einem Gespräch gezeigt,
als sie beide über ihr Werk und ihr Leben sprachen
und wohl auch daran,
dass zu Zeiten der spanischen Grippe und so weiter
das Leben sehr kurz sein kann.
Und Kafka sagte auf den Hinweis von Broth,
Kafka möge doch alle seine,
also Brothschen Schriften vernichten.
Ja, sowas habe ich ja auch geschrieben
und zeigte seinem Freund Max diesen Zettel
und steckte ihn dann wieder weg.
Den zweiten Zettel hat Max Broth zunächst nicht gesehen
und als Kafka am 3. Juni 1924 in Kierling bei Wien starb
und dann die Leiche nach Prag überführt wurde
und Max Broth, der ja ein guter Freund des Hauses war,
die hinterlassenen Sachen von seinem Freunde durchsuchte,
fand er dann diese beiden Zettel,
auf denen, wie es allgemein heißt,
das Testament Kafkas vermerkt war.
Und wie wohl alle Hörer wissen,
diese Testamente sahen vor,
dass Max Broth verpflichtet sein sollte,
alles, was Kafka geschrieben hatte,
bis auf wenige Ausnahmen,
restlos und endgültig zu vernichten.
Dem nähern wir uns,
indem wir diese Testamente anhören,
zunächst das erste und wie dargestellt ältere.
Liebster Max, meine letzte Bitte,
alles, was sich in meinem Nachlass,
also im Bücherkasten, Wäscheschrank,
Schreibtisch zu Hause und im Büro
oder wohin sonst irgendetwas vertragen worden sein sollte
und dir auffällt,
an Tagebüchern, Manuskripten,
Briefen, fremden und eigenen,
gezeichnetem und so weiter findet,
restlos und ungelesen zu verbrennen,
ebenso alles Geschriebene oder Gezeichnete,
das du oder andere,
die du in meinem Namen darum bitten sollst, haben.
Briefe, die man dir nicht übergeben will,
soll man wenigstens selbst zu verbrennen sich verpflichten.
Dein Franz Kafka
Und nun der Text, der sich auf dem vergilbten Zettel befindet,
übrigens, anders als das erste Schreiben,
nur mit Bleistift ausgeführt.
Lieber Max, vielleicht stehe ich diesmal doch nicht mehr auf.
Das Kommen der Lungenentzündung
ist nach dem Monat Lungenfieber genug wahrscheinlich
und nicht einmal, dass ich es niederschreibe, wird sie abwehren,
trotzdem es eine gewisse Macht hat.
Für diesen Fall also mein letzter Wille
hinsichtlich alles von mir Geschriebenem.
Von allem, was ich geschrieben habe,
gelten nur die Bücher Urteil, Heizer, Verwandlung,
Strafkolonie, Landarzt und die Erzählung Hungerkünstler.
Die paar Exemplare der Betrachtung mögen bleiben,
ich will niemandem die Mühe des Einstampfens machen,
aber neu gedruckt darf nichts daraus werden.
Wenn ich sage, dass jene fünf Bücher und die Erzählung gelten,
so meine ich damit nicht, dass ich den Wunsch habe,
sie mögen neu gedruckt und künftigen Zeiten überliefert werden.
Im Gegenteil, sollten sie ganz verloren gehen,
entspricht dieses meinem eigentlichen Wunsch.
Nur hindere ich, da sie schon einmal da sind,
niemanden daran, sie zu erhalten, wenn er dazu Lust hat.
Dagegen ist ja, die meisten Adressaten kennst du ja,
in der Hauptsache handelt es sich um Frau Felice M.,
Frau Julie, geborene Vorizek und Frau Milena Pollack.
Vergiss besonders nicht paar Hefte, die Frau Pollack hat.
Alles dieses ist ausnahmslos, am liebsten ungelesen.
Doch wehre ich dir nicht hineinzuschauen,
am liebsten wäre es mir allerdings, wenn du es nicht tust.
Jedenfalls aber darf niemand anderer hineinschauen.
Alles dieses ist ausnahmslos zu verbrennen
und dies möglichst bald zu tun, bitte ich dich.
Franz
Am Ende beider Texte fühlt man sich verwirrt, perplex,
in einer paradoxen Situation befindlich.
Das hat die Literaturgeschichte begleitet
und die Rezeption Kafkas erst viel später beeinflusst.
Beispielsweise habe ich in den 60er Jahren
alle drei Romane, so wie sie jetzt gehandelt werden,
in der alten Version von Max Broth gelesen
und zur Kenntnis genommen und mir keine weiteren Gedanken
über die Textform gemacht.
Welche Gedanken könnte man sich eigentlich machen,
wenn man überlegt, dass Kafka selbst eine solche Anordnung betroffen hat?
Was mag ihn dabei motiviert haben?
Es ist natürlich schwer, auf diese Frage eine abschließende
und endgültige Antwort zu geben, denn wir können uns
weder in die damalige Zeit so versetzen, wie es nötig wäre,
noch in den Kopf Franz Kafkas.
Es gibt banale Ansätze zur Erklärung.
Es waren konkrete Krisensituationen, in denen sich Kafka,
der ja bekanntlich zur damaligen Zeit, seit 1917,
bereits schwer erkrankt war.
Der Tod hockte bereits auf seinen Schultern.
Und es kann ohne weiteres sein, dass in einer solchen
eher depressiven Phase dann solche Schreiben aufgesetzt worden sind.
Aber immerhin, es sind nicht nur Fantasien geblieben,
sondern es waren Schreiben.
Und als Jurist nimmt man natürlich Schriftliches besonders ernst.
Und das ist auch mein Ansatz bei der ganzen Thematik
und der Analyse der Thematik gewesen, dass ich das,
was Kafka niedergeschrieben hat, auch wenn es perplex
und teilweise widersprüchlich ist, dass ich es ernst nehme.
Und dass wir nicht zwingend erwarten können und müssen,
dass ein Jurist und ein Weltschriftsteller jederzeit
und in jeder Lage in der Lage ist, widerspruchsfrei zu handeln
und zu denken und zu schreiben.
Diese widerspruchsreiche Situation hat schon die Zeitgenossen
und zwar unmittelbar nach Kafkas Tod beschäftigt.
Es gab eine Kontroverse über die Behandlung der Texte
und über die Bedeutung des Testaments,
das Max Broth gewissermaßen übergangen hat, nach Meinung einiger.
Welche Richtung hat diese Diskussion damals genommen?
Ja, zunächst möchte ich darauf hinweisen,
dass wir unser Gespräch hier und die ganze Diskussion
über Kafkas Tod und Testament nur deshalb so führen können,
weil Max Broth eins nicht gemacht hat,
nämlich die aufgefundenen Zettel zu verschweigen.
Es wäre ja für ihn ein Leichtes gewesen, da er ja der Einzige war,
der einerseits wusste, dass es den ersten Zettel gab
und andererseits den zweiten gefunden hatte,
über diese Anordnungen Kafkas an ihn nicht zu sprechen
und er wäre dann sozusagen frei gewesen
in seinen Möglichkeiten und Verfügungen.
Ich glaube, niemand hätte gewusst, wo und wie noch Romanfragmente
und sonstige unveröffentlichte Texte gelagert hätten.
Er hatte ja den Auftrag gehabt, von allen in Betracht kommenden Personen
sämtliches von Kafka schriftlich verfasste wieder einzuziehen.
Das hätte er alles machen können und niemand hätte sich darüber beschwert,
dass er etwas nicht getan hat oder getan hat.
Aber Max Broth hat ja unmittelbar nach Tode Kafkas
in der Weltbühne in Berlin, also in einer deutschen,
wenn auch nicht großen, aber immer bedeutenden Zeitschrift,
die Sachlage bekannt gemacht und hat über den sich daraus ergebenden moralischen Zwang,
in dem er sich befand, nämlich den Willen seines Freundes nicht zu folgen, berichtet
und das ging dann natürlich in die damals allerdings sehr kleine Schar
der Kafka-Kenner und Kafka-Leser hinein.
Und es war ein damals recht bekannter Schriftsteller, eben Welk mit Namen,
der eine Kontroverse anstieß in den Berliner Blättern,
in die sich dann auch Dora Diamant, die letzte Lebensgefährtin Kafkas, einmischte,
in dem Welk nämlich scharfe Angriffe gegen Max Broth führte,
nach dem Motto, wie kann man nur so schnöde den Willen seines besten Freundes missachten
und der Wille eines Menschen und sei es auch der größte Künstler,
hat Vorrang vor allen anderen Überlegungen.
Dem widersprachen Max Broth und Dora Diamant und dann in der Folgezeit
auch so ein bekannter und bedeutender Intellektueller wie Walter Benjamin.
In diesen von Walter Benjamin im Jahre 1929 in der literarischen Welt
veröffentlichten Text hören wir hinein.
Die Vorschrift, mit der er die Vernichtung einer Hinterlassenschaft anbefahl,
ist den näheren Umständen nach ebenso schwer ergründlich,
ebenso sorgfältig abzuwägen, wie die Antworten des Türhüters vor dem Gesetz.
Sein Testament befiehlt sie der Vernichtung an.
Dies Testament, das keine Befassung mit Kafka umgehen kann,
sagt, dass sie ihren Autor nicht zufriedenstellte,
dass er seine Bemühungen als verfehlt ansah,
dass er sich selbst zu denen rechnete, die scheitern mussten.
In der Verteidigung durch Walter Benjamin
wird die Absurdität der Beschuldigung hervorgehoben.
Und um die Absurdität zu ermessen,
kann man einen kleinen Blick in Kafkas Werk selbst wagen,
den wir hier mal versuchen wollen,
und zwar mit einer der sehr seltenen Geschichten
über Erben und Testamente selbst.
In den Hochzeitsvorbereitungen auf dem Lande
gibt es unter der Überschrift auf dem Dachboden
eine, je nachdem, realistische Schilderung,
wie ein Erbe seine Erbschaft, seinen Nachlass
in Besitz nimmt und besichtigt,
oder eine Paradoxe, Perplexe,
Geschichte, die man selbst anhören und auf sich wirken lassen muss.
Auf dem Dachboden. Die Kinder hatten ein Geheimnis.
Auf dem Dachboden.
In einem tiefen Winkel inmitten des Gerümpels eines ganzen Jahrhunderts,
wohin kein Erwachsener mehr sich hintasten konnte,
hatte Hans, der Sohn des Advokaten,
einen fremden Mann entdeckt.
Er saß auf einer Kiste, die der Länge nach aufgestellt,
an der Wand lehnte.
Sein Gesicht zeigte, als er Hans erblickte,
weder Schrecken noch Staunen, sondern nur Stumpfheit.
Mit klaren Augen beantwortete er Hansens Blick.
Eine große, runde Mütze aus grimmer Pelz saß tief auf seinem Kopf.
Ein starker Schnurrbart breitete sich steif aus.
Gekleidet war er in einem weiten, braunen Mantel,
den ein mächtiges Riemenzeug, es erinnerte an das Geschirr eines Pferdes, zusammenhielt.
Auf dem Schoß lag ein gebogener, kurzer Säbel in mattleuchtender Scheide.
Die Füße staken in gespornten Schaftstiefeln.
Ein Fuß war auf eine umgestürzte Weinflasche gestellt,
der andere auf dem Boden war etwas aufgerichtet
und mit Ferse und Sporn ins Holz gerammt.
Schrie Hans, als der Mann mit langsamer Hand nach ihm greifen wollte,
lief weit in die neuern Teile des Dachbodens und blieb erst stehen,
als ihm die dort zum Trocknen aufgehängte Wäsche nass ins Gesicht klatschte.
Dann aber kehrte er doch gleich wieder zurück.
Mit gewissermaßen verächtlich aufgestülpter Unterlippe
saß der Fremde dort und rührte sich nicht.
Hans prüfte durch vorsichtiges Heranschleichen,
ob diese Bewegungslosigkeit nicht Hinterlist sei.
Aber der Fremde schien wirklich nichts Böses zu beabsichtigen.
Ganz schlaff saß er da, vor lauter Schlaffheit,
nickte sein Kopf kaum merklich.
So wagte es Hans, einen alten durchlöcherten Ofenschirm,
der ihn noch von dem Fremden trennte, wegzuschieben,
ganz nah heranzutreten und schließlich sogar ihn zu berühren.
»So staubig bist du,« sagte er staunend und zog seine geschwärzte Hand zurück.
»Ja, staubig,« sagte der Fremde, »sonst nichts.«
Es war eine so ungewöhnliche Aussprache,
erst im Nachklang verstand Hans die Worte.
»Ich bin Hans,« sagte er, »der Sohn des Advokaten, und wer bist du?«
»So,« sagte der Fremde, »ich bin auch ein Hans.«
Heißer Hans Schlag.
Bin badischer Jäger und stamme von Cosgarten am Neckar.
Alte Geschichten.
»Jäger bist du? Du gehst auf die Jagd?«
fragte Hans.
»Ach, du bist noch ein kleiner Junge,« sagte der Fremde.
»Und warum reißt du den Mund so auf, wenn du sprichst?«
Diesen Fehler pflegte auch der Advokat auszusetzen,
aber beim Jäger, den man kaum verstand
und dem das Mundaufreißen sehr zu empfehlen gewesen wäre,
war dieser Tadel gewiß nicht angebracht.
Der Unfrieden, der zwischen Hans und seinem Vater seit jeher bestand,
war nach dem Tode der Mutter zu derartigem Ausbruch gekommen,
daß Hans aus dem Geschäft des Vaters austrat, ins Ausland fuhr,
einen kleinen Posten, der sich ihm dort zufällig darbot,
sofort wie geistesabwesend annahm
und jeder Verbindung mit dem Vater, sei es durch Briefe, sei es durch Bekannte,
mit solchem Erfolg auswich, daß er von dem Tode des Vaters,
der etwa zwei Jahre nach seiner Abreise durch Herzschlag erfolgte,
erst durch den Brief des Advokaten erfuhr,
der ihn zu seinem Testamentsvollstrecker bestimmt hatte.
Hans stand gerade hinter dem Ladenfenster des Tuchgeschäftes,
in welchem er als Handlungsgehilfe angestellt war,
und blickte in den Regen auf den Ringplatz des kleinen Landstädtchens hinaus,
als von der Kirche her der Briefträger herüberkam.
Er übergab der Chefin, der schwerbeweglichen, ewig Unzufriedenen,
die in der Tiefe auf einem hohen Polsterstuhl saß, den Brief, und ging.
Das schwach abklingende Läuten des Türglöckchens fiel Hans irgendwie auf.
Er blickte hin und sah dann auch, wie die Chefin ihr bärtiges,
von schwarzen Tüchern umbundenes Gesicht ganz nahe an den Briefumschlag brachte.
Immer schien es Hans bei solchen Gelegenheiten,
als müsse ihr gleich die Zunge herausrollen,
und nun würde sie, statt zu lesen, hunderartig zu lecken anfangen.
Schwach läutete das Türglöckchen nach, und die Chefin sagte,
»Hier ist ein Brief für Sie gekommen.«
»Nein,« sagte Hans, und rührte sich nicht vom Fenster weg.
»Sie sind ein eigentümlicher Mensch, Hans,« sagte die Frau,
»hier steht doch deutlich Ihr Name.«
Es hieß darin, daß Hans zwar zum einzigen Erben bestimmt worden war,
aber die Hinterlassenschaft war mit Schulden und Legaten so überlastet,
daß für ihn, wie er schon nach oberflächlicher Schätzung merkte,
kaum mehr zu erübrigen war als das elterliche Wohnhaus.
Das war nicht viel. Ein alter, einfacher, einstöckiger Bau?
Aber Hans hing sehr an dem Haus.
Auch hielt ihn nach dem Tode des Vaters hier in der Fremde nichts mehr.
Dagegen erforderte die Abwicklung der Hinterlassenschaftsgeschäfte
seine Anwesenheit dringend.
Er löste deshalb sofort seine Verpflichtungen, was nicht schwer war,
und fuhr nach Hause.
Es war spät an einem Dezemberabend, alles lag im Schnee,
als Hans bei dem Elternhaus vorfuhr.
Der Hausmeister, der ihn erwartet hatte, trat von seiner Tochter gestützt aus dem Tor.
Es war ein gebrechlicher Kreis, der schon Hansens Großvater gedient hatte.
Man begrüßte einander allerdings nicht sehr herzlich,
denn Hans hatte im Hausmeister immer nur einen einfältigen Tyrannen seiner Kinderjahre gesehen,
und die Demut, mit der er sich ihm jetzt näherte, war ihm peinlich.
Trotzdem sagte er der Tochter, die ihm über die steile, enge Treppe das Gepäck nachtrug,
in ihres Vaters Einkommen werde sich ohne Rücksicht auf das Legat,
das er erhalten habe, nicht das geringste ändern.
Die Tochter dankte unter Tränen und gestand,
daß damit die Hauptsorge ihres Vaters beseitigt sei,
die ihn seit dem Tode des Seligen Herrn kaum habe schlafen lassen.
Dieser Dank brachte Hans erst zum Bewusstsein,
was für Unannehmlichkeiten aus der Erbschaft für ihn entstanden und weiter noch entstehen könnten.
Umso mehr freute er sich auf das Alleinsein in seiner alten Stube,
und im Vorgefühl dessen streichelte er sanft den Kater,
der als erste ungetrübte Erinnerung aus vergangenen Zeiten
in seiner ganzen Größe an ihm vorüberhuschte.
Nun wurde aber Hans nicht in sein Zimmer geführt,
das nach seiner brieflichen Anordnung für ihn hätte vorbereitet werden sollen,
sondern in das frühere Schlafzimmer des Vaters.
Er fragte, warum das geschehen sei.
Das Mädchen, noch schwer atmend vom Tragen der Last, stand ihm gegenüber.
Sie war groß und kräftig geworden in den zwei Jahren und auffallend klar,
war ihr Blick, sie bat um Entschuldigung.
In Hansens Zimmer sei nämlich sein Onkel Theodor eingerichtet
und man habe den alten Herrn nicht stören wollen,
besonders da doch dieses Zimmer größer und auch behaglicher sei.
Die Nachricht, dass Onkel Theodor hier im Hause wohnte, war für Hans neu.
Nach der moralischen Debatte um Kafkas Testamente
und nach der Geschichte über die reale oder surreale Wirkung eines Testaments
wechseln wir die Perspektive, wie es Juristen tun,
und beschäftigen uns mit der Lösung eines Falls.
Sie können Juristen bei der Arbeit, beim Handwerk zuhören,
denn der Fall ist lösbar.
Vor allen Dingen können Juristen insbesondere dann Fälle gut lösen,
wenn sie seit langer Zeit vergangen sind
und man Zeit und Gelegenheit genügend hat, darüber nachzudenken.
Zur Einführung ist vielleicht auch noch zu sagen,
dass Kafka ja während der Zeit seines Lebens
nicht etwa im Wesentlichen als Schriftsteller,
sondern als Jurist gearbeitet hat und in gewisser Weise hätte man erwarten können,
dass ein Jurist eine letztwillige Verfügung anders formuliert, als er es tat.
Ulrich Fischer äußert sich dazu, was man mit dem Ergebnis,
das uns vorgelegt worden ist, tun kann.
Ja, Juristen schauen auf die Rechtslage.
Und die erste Frage, die sich hier stellt,
welche Rechtslage bestand im Jahr 1924 in Prag?
Denn Kafka wohnte zu dieser Zeit,
obwohl er kurz zuvor längeren Aufenthalt in Berlin gehabt hatte,
weiterhin in Prag bei seinen Eltern.
Er war tschechoslowakischer Staatsbürger,
war allerdings in Wien gestorben, also im neuen Österreich.
Welche Rechtslage gilt? Also die des neuen Staates Tschechoslowakische Republik.
Diese hatte viel zu tun 1918-19 und verfügte in Gesetzesform,
dass zunächst bis auf weiteres alle Gesetze und Verordnungen aus der KK-Zeit,
also der Doppelmonarchie, in Kraft bleiben,
soweit sie nicht unmittelbar durch Sonderrechte aufgehoben worden sind.
Und im zivilrechtlichen Bereich,
und wie wir wissen, Erbrecht ist Teil des Zivilrechts,
galt weiterhin das altehrwürdige ABGB aus der Kaiserzeit von 1811.
Und in diesem dicken, umfangreichen, aber doch recht fortschrittlichen
für die damalige Zeit Gesetzbuch, ein Vorläufer des deutschen BGB,
gab es auch einen langen Abschnitt über das Erbrecht.
Und wenn man in dieses Erbrecht der Monarchie
und damit auch der Tschechoslowakischen Republik hineinschaut,
dann stellt man fest, dass es dort zwei Formen des letzten Willens gab,
die streng voneinander geschieden wurden,
und zwar einerseits Testamente und andererseits Kudizile.
Dieser Begriff Kudizil war ganz früher einmal,
auch im deutschen Recht, nicht ganz unbekannt.
In Österreich blieb er in Kraft bis in das 21. Jahrhundert.
Und der deutsche BGB-Gesetzgeber hat den Begriff nicht übernommen.
Und ein Kudizil ist das, was Franz Kafka in den beiden Schreiben verfügte,
nämlich eine Aussage im Hinblick auf ein bestimmtes Geschehen
und ein Verhalten derjenigen Personen, die dem Erblasser nachfolgen.
Streng abgesetzt davon war nach damaligem Recht das Testament.
Und das Testament war nur ein solches Stück Papier,
in dem eine Erb-Einsetzung erfolgte.
Und wie wir gesehen haben und gehört haben,
in den beiden Schreiben Kafkas war von einer Erb-Einsetzung nicht die Rede.
Erstes Zwischenergebnis also von Testament kann keine Rede sein,
sondern Franz Kafka hat zwei Kudizile, zwei Verfügungen hinterlassen.
Es gibt eine deutsche Entsprechung zu dieser Rechtslage.
Und die Situation, die Kafka hinterlassen hat, ist auch nicht einzigartig.
Es gibt manche Schriftstücke, die von Verstorbenen überliefert sind.
Die gehen in die Richtung Hans bekommt das Haus und Regina die Obstgrundstücke.
Dieses wiederum ist auch keine Erb-Einsetzung,
denn man hat zu Anteilen einzusetzen mit einer letztwilligen Verfügung.
Nur dann kann das als Testament gewertet werden.
Das, was Ulrich Fischer uns als Kudizil hier dargestellt hat,
muss man als Bedingung verstehen, die jemandem aufgegeben ist.
Die kann auch einem Erben aufgegeben sein.
Ulrich Fischer hat schon zu Eingangs erwähnt,
dass es ein Gespräch zwischen Kafka und Brot gegeben hat.
Das erwähnt Brot dann später in einem Artikel
in der literarischen Auseinandersetzung in der Weltbühne.
Dort schildert er, was die beiden über eine solche Bedingung der Vernichtung
miteinander ausgetauscht haben.
Als ich 1921 meinen Beruf wechselte, sagte ich meinen Freunden,
dass ich mein Testament gemacht hätte,
indem ich ihn bete, dieses und jenes zu vernichten,
anderes durchzusehen und sofort.
Darauf sagte Kafka und zeigte mir den mit Tinte geschriebenen Zettel,
den man dann in seinem Schreibtisch vorgefunden hat, von außen.
Mein Testament wird ganz einfach sein,
die Bitte an dich, alles zu verbrennen.
Ich entsinne mich auch noch ganz genau der Antwort, die ich damals gab.
Falls du mir im Ernste so etwas zumuten solltest,
so sage ich dir schon jetzt, dass ich deine Bitte nicht erfüllen werde.
Wir tun am Ende das, was zur juristischen Ausbildung notwendig immer dazugehört.
Was wäre gewesen, wenn, und die Bedingung heißt dann,
wenn Kafka Brot als Erben eingesetzt hätte,
was ja vielleicht naheliegend und möglich gewesen ist.
Ulrich Fischer hat sich darüber Gedanken gemacht.
Ja, Franz Kafka hätte natürlich auch ein Testament aufsetzen können.
Er hätte in diesem Testament auf die gesetzliche Erbfolge verweisen können,
die genauso ist, wie es im deutschen Recht heute auch noch ist,
nämlich Erben gesetzlicher Art waren seine Eltern und seine Geschwister.
Er hätte andere Erben bedenken können,
hätte dabei natürlich die Pflichtteilsansprüche seiner Verwandten berücksichtigen müssen
und er hätte auch Vermächtnisse in ein solches Testament hineinschreiben können,
also konkrete Zuordnungen bestimmter Eigentumsrechte an ganz konkrete Personen.
Er hätte also entweder Max Brot zum Alleinerben einsetzen können,
er hätte ihm Vermächtnisse hinsichtlich aller Eigentumsrechte an den Manuskripten einräumen können
und er hätte auch über sein Urheberrecht,
damals galt eine Schutzfrist von 30 Jahren nach dem Tode des Autors,
hätte er auch Einsetzungen hinsichtlich des Urheberrechts für Max Brot vornehmen können.
Alles das, wie gesagt, ist nicht geschehen.
Wäre es geschehen, dann hätten wir folgende Situation gehabt.
Neben dem Testament hätte es dann, und das ist jetzt diese spekulative Ausgangslage,
doch noch diese beiden Zettel gegeben.
Hätte es die nicht gegeben, wäre natürlich die Sache ganz anders.
Aber diese beiden Zettel hätten dann ja den Erben unmittelbar angesprochen.
Max Brot wäre der Verfügungsberechtigte über die Erbmasse insoweit,
als das literarische Werk betroffen ist, gewesen
und hätte die Möglichkeit gehabt, dann die Vernichtung vorzunehmen.
Damit hätte er sowohl das Testament als auch die Verfügung, schrägschräg, das Kodizil erfüllt.
Dazu vielleicht noch ein kleines Wort.
Im Bereich der Testamente gilt das Prinzip der zeitlichen Reihenfolge.
Das heißt, das letzte Testament verdrängt und vernichtet alle anderen vorherigen Testamente.
Im Bereich der Verfügungen und Kodizile gilt diese Regelung nicht.
Diese Verfügungen bleiben bestehen, unabhängig davon, wann sie aufgesetzt worden sind,
sei es vor dem Testament, sei es nach dem Testament.
Und nur dann, wenn es zu Widersprüchen kommt, dann heben sie sich gegenseitig auf.
Aber das war ja hier nicht der Fall.
Hätte Max Brot dann die Überlegung gehabt,
ich vernichte entgegen dem Willen meines Freundes das mir zugegangene Erbe nicht,
hätte er gegen eine Bedingung verstoßen,
die Kafka ja durch sein Kodizil an die Erbmasse geknüpft hatte.
Und an dieser Stelle können wir das AGBGB zitieren oder lesen und zwar in den Paragrafen 709 und 710.
Hat der Verstorbene die Verlassenschaft einer Person unter einer Auflage zugewendet,
so muss der Belastete die Auflage möglichst genau erfüllen.
Wenn der Belastete die Auflage aus seinem Alleinverschulden nicht oder nicht vollständig erfüllt hat,
ist die Auflage im Zweifel als auflösende Bedingung zu behandeln.
Die Rechtsfolge der Missachtung von Kafkas Wunsch zur Vernichtung
wäre dann konsequent nach damaligem Recht gewesen,
dass Max Brot seine Erbstellung verloren hätte.
Das heißt, er wäre dann wegen Missachtung des letzten Willens des Erblassers nicht mehr Erbe gewesen
und an seine Stelle wären dann mangels anderweitiger Einsetzung die gesetzlichen Erben,
wie es schon gehört, Eltern und Geschwister getreten.
Diese hätten dann die Befugnis gehabt und die Verpflichtung,
denn anders hätten sie ja gegen ihre Verpflichtungen als Erben verstoßen,
die Vernichtung vorzunehmen und die Literaturgeschichte wäre um einiges ärmer gewesen.
Die Frage, die sich für einen Juristen, der auch urheberrechtlich interessiert ist, stellt,
ist dann die, hätten die Erben von Franz Kafka
tatsächlich dann eine Vernichtung vorgenommen,
wobei ich hinzufügen möchte, der Vater von Franz Kafka und auch die übrigen Verwandten
hielten ja relativ wenig von den schriftstellerischen Bemühungen des Versicherungsbeamten
und hätten sie die Zettel und Manuskripte und Hefte in den Schubladen und Kästen in Kafkas Zimmer vorgefunden,
hätten sie wahrscheinlich nur gedacht, das ist wertloses Altpapier.
Also die Wahrscheinlichkeit, dass sie eine Vernichtung vorgenommen hätten, ist gar nicht so unwahrscheinlich.
Hätten sie es aber getan, wäre, wie gesagt, die Weltgeschichte der Literatur um einiges,
wenn nicht sogar wesentliches, ärmer.
Und so stellt sich die Frage, ob es nicht ein übergeordnetes Rechtssystem gibt,
im Rahmen urheberrechtlicher Konstruktionen, aus dem sich ableiten lässt,
dass herausragende Werke der Kulturgeschichte nicht der Vernichtung anheimfallen dürfen.
Ich mache ein plastisches, aber vielleicht nicht hinreichendes Beispiel.
Der Denkmalschutz überwölbt die Eigentumsstellung eines Eigentümers,
der im Besitze eines denkmalgeschützten Gebäudes ist.
Er darf dieses Gebäude nicht abreißen. Warum nicht?
Weil der Menschheit die Erinnerung an die Vergangenheit und die Wirkung in die Zukunft
gerade dieses Kunstwerks nicht entzogen werden soll.
Und in dieser Richtung lässt sich auch die Überlegung vertreten,
dass dann, wenn Autoren meinen, und es handelt sich ja hier immer nur um eine subjektive Meinung,
die zwar hohes Gewicht hat, aber doch nicht alle anderen Überlegungen verdrängen kann,
ihr Werk sei vernichtungswürdig, ob nicht dann doch sozusagen eine höhere Macht einschreiten muss
und ein Stoppzeichen setzen muss.
Und hier ist das historisch und auch literaturgeschichtlich interessante Beispiel,
das Vermächtnis des Vergil.
Vergil, der römische Dichter, hatte seine Ennäs noch nicht völlig zu Ende gestellt
und verfügte deshalb kurz vor seinem Tode an seine Testamentsvollstrecker,
dieses Manuskript der Ennäs sei zu vernichten.
Davon hörte der damalige Kaiser Augustus und Augustus befahl,
dieser Vernichtungsvorgang darf nicht eintreten,
die Ennäs muss für die Lebenden und die Nachfolgenden gerettet werden.
Wenn wir auch heute keine autorative Macht mehr haben, die solche Befehle erteilen könnte,
könnte es doch ein gemeinwohlorientiertes Urheberrecht beinhalten,
dass die Verfügungsmacht von Autoren und insbesondere von Erben dieser Autoren und Künstler
im weitesten Sinne nicht berechtigt sind,
Kunstwerke von außergewöhnlichen und für die Menschheitsgeschichte wichtigem Rang zu vernichten.
Ich weiß, eine solche Überlegung entspricht bisher nicht dem geltenden Urheberrecht,
weder in Deutschland noch in der EU noch nach dem Berner Übereinkommen,
aber ich meine die Fälle Vergil und Kafka, so weit sie auseinander liegen,
zeigen, welcher Sprengstoff sich hinter der alleinigen Verfügung von Künstlern über ihr Werk verbergen kann.
Wir stehen am Ende vor der merkwürdigen Situation,
dass eine juristisch eigentlich nicht korrekte schriftliche Darstellung den einfacheren Lösungsweg ermöglicht,
während die eigentlich gebotene Erbeinsetzung zu weltgeschichtlichen Überlegungen nötigt.
Das, was Ulrich Fischer eben zitiert hat, kann man in der Weltgeschichte der Literatur weiterspinnen
und er hat es selbst getan, nämlich in Bezug auf Cervantes und die Grisostomo-Manuskripte,
Die Tatsache, dass Cervantes die Dramatik des Testaments von Vergil aufgegriffen hat,
zeigt, dass das Thema die Literatur über Jahrhunderte stets beschäftigt hat
und immer wieder die Überlegung herausgefordert hat,
wie das Verhältnis zwischen Individualität des Künstlers und seiner Einbindung in die Gesellschaft zu bewerten ist
und welche Lösungen hier zu bevorzugen sind.
Hermann Broch hat übrigens im Jahr 1945 in seinem großen Roman »Der Tod des Vergil«
diese Problematik insgesamt noch einmal aufgegriffen und dargestellt
und im Rückblick wird man sagen können, dass die heute sozusagen einstimmige Bewertung von Brochs Handlung
nach dem Motto, er hat seinen Freund nicht verraten, sondern der Weltgeschichte der Literatur gedient,
dass diese heutige Einstellung über die Jahrhunderte gewachsen ist
und deshalb könnte man darüber nachdenken, eine solche Tradition auch in normative Regelungen umzusetzen,
um in der Zukunft für das zu sorgen, was Franz Kafka allerdings nicht schaffte, nämlich Klarheit.
Eine solche Klarheit ergibt sich aus der ebenfalls schriftstellerischen Stellungnahme von Johannes Urzidiel,
der in Bezug auf die servantes Haltung und Verfügung das Folgende notiert hat.
Und so können wir nicht nur mit Fug, sondern auch mit Recht sagen,
dass das Kafka-Bild, das uns erst durch Max Brods Handeln ermöglicht wurde,
nicht nur moralisch-literaturwissenschaftlich, sondern auch juristisch in vollem Umfange gerechtfertigt ist.
Meine juristische Analyse, und es ist allein eine solche, hat ein eindeutiges Ergebnis,
insofern sind wir etwas schlauer als unser Protagonist Franz Kafka,
der, obwohl selber Jurist, dafür gesorgt hat, dass wir zunächst in relative Untiefen geführt worden sind,
als er seine Verfügungen so schrieb.
Wie er sich schrieb, nämlich in sich widersprüchlich komplex und perplex,
vor allem nämlich so, dass sie sich gegenseitig aufheben würden,
würde man sie jeweils für sich richtig befolgen.
Das Ergebnis der Analyse ist eindeutig, Erben von Franz Kafka waren allein seine Eltern und seine Geschwister.
Max Brod hatte keinerlei Verfügungsrechte an welchem Nachlass-Eigentum auch immer,
weder an den Veröffentlichungsrechten, den Urheberrechten, noch an den Sach-Eigentumsrechten,
an dem Papier, auf dem sich die Manuskripte, die Tagebücher und sonstige Notizen Franz Kafkas befanden.
Hätte also Max Brod dem Willen seines Freundes Genüge getan,
hätte er sich im Verhältnis zu den Erben, den ja allein die Verfügungsmacht über das Eigentum ihres Sohnes zustand,
hätte er sich diesen Erben gegenüber rechtswidrig, ja strafrechtrelevant, im Sinne einer Sachbeschädigung verhalten.
Max Brod kann also mit Fug und Recht bescheinigt werden,
er hat nicht nur moralisch und literaturgeschichtlich richtig,
sondern auch rechtlich völlig einwandfrei gehandelt,
als er den Eigentums- und Besitzanspruch der Erben nicht beschädigte.
Ich danke Ulrich Fischer für die juristische Analyse und will am Ende darauf hinweisen,
falls es zu schnell gegangen sein sollte oder man die Einzelheiten nachlesen möchte,
kann man das in seinem in diesem Jahr erschienenen Buch
»Alles Restlos und Ungelesen zu Verbrennen«, das bei Wallstein erschienen ist, in Kürze tun.
Diese kleine Veröffentlichung zeichnet nämlich das aus,
was Juristen vielleicht können, sich in Kürze auszudrücken.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit in diesem speziellen Stück der Literatur und des Rechts.
Es verabschieden sich Ulrich Fischer und Thomas Michael Seibert,
Sprecher der Texte ist David Christian Bunas gewesen
und David Bunas hat uns ein Nietzsche-Zitat am Ende auf den Weg gegeben,
das tatsächlich diesen Gang durch die Verbrennungswünsche von Kafka kommentiert.
Wir verabschieden uns, wünschen Ihnen einen guten Übergang ins neue Jahr.
Ja, ich weiß, woher ich stamme. Ungesättigt gleicht der Flamme Glühe und verzehr ich mich.
Licht wird alles, was ich fasse. Kohle alles, was ich lasse.
Flamme bin ich sicherlich.
